Düsseldorfer Gericht entscheidet im Namensstreit “Der Wendler” darf nicht mehr so heißen

Düsseldorf · Herber Rückschlag für den "Wendler". Er darf seinen Namen nicht mehr länger ohne "klarstellenden Zusatz" verwenden. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Düsseldorf. Gegen den Sänger ("Sie liebt den DJ") geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls als Schlagersänger tätig ist. Er hatte 2008 beim Deutschen Patentund Markenamt die Wortmarke "Der Wendler" auf sich angemeldet.

Michael Wendler: Ein Leben für den Schlager
14 Bilder

Michael Wendler: Ein Leben für den Schlager

14 Bilder

Nun muss sich der unter dem Künstlernamen Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) auftretende Schlagersänger aus Dinslaken eine knackige Zusatzbezeichnung einfallen lassen oder seinen Namen gleich ganz ändern. Fans dürfen gespannt sein.

Am 14. März 2012 hatte das Landgericht Düsseldorf die Klage des Velberters Frank Wendler bereits abgewiesen und ihn zur Löschung der eingetragenen Marke "Der Wendler" verpflichtet. Das Gericht sah keine Verwechslungsgefahr und wies darauf hin, dass die Öffentlichkeit schon vor der Anmeldung der Wortmarke mit der Bezeichnung "Der Wendler" überwiegend den Dinslakener verbunden habe. Doch Frank Wendler wollte das Urteil nicht akzeptieren, ging in die nächste Instanz — und hatte nun Erfolg.

Der zuständige Senat unter Vorsitz von Professor Wilhelm Berneke hob am Dienstag hervor, dass es sich um einen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen handele. Zwar trage der Kläger den entsprechenden Namen von Geburt an. Der Künstlername des Beklagten sei in der deutschen Schlagerszene aber zumindest seit 2007 hinlänglich bekannt, so dass auch er ein Recht an dieser Namensbezeichnung erlangt habe.

Dieses Recht stehe dem Recht an einem bürgerlichen Namen gleich. Unabhängig davon, wer den Namen zuerst getragen habe, seien die Namensträger in dieser Situation zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Darum dürfe keiner von ihnen die Bezeichnung "Der Wendler" ohne eine Klarstellung, um welchen Wendler es sich handelt, verwenden. Vielmehr müsse in der Regel der Vorname hinzugefügt werden. Das Gericht hat Michael Wendler daher verurteilt, die Verwendung der Bezeichnung ohne hinreichende Klarstellung zu unterlassen. Im Gegenzug hat es Frank Wendler auf die entsprechende Widerklage zur Löschung der auf ihn eingetragenen Wortmarke verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können binnen eines Monats beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

(anch/csi/sgo/anch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort