Mitnahme verboten Bei diesen Urlaubs-Souvenirs drohen Zoll-Strafen
Reisemitbringsel sind eine schöne Erinnerung an den Urlaub. Doch nicht jedes Souvenir darf ausgeführt werden. Selbst die am Strand gefundene Muschel oder etwas Sand vom Traumstrand kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Ein bisschen Sand vom Traumstrand mitnehmen? Da können auf Sardinien zwischen 500 und 3000 Euro Bußgeld drohen. Weitere Länder, aus denen kein Sand vom Strand als Souvenir mitgenommen werden darf, sind Ägypten, Thailand, die Türkei, Dubai und die Dominikanische Republik.
Das gleiche gilt für am Strand gesammelte Muschel- und Schneckenschalen, wenn es sich bei dem eingeführten Tier um eine geschützte Art handelt. Es können hohe Bußgelder oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Vor dem Urlaubsantritt also besser über die Bestimmungen in dem jeweiligen Land informieren. Erlaubt sind dagegen bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke, bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln und bis zu vier tote Exemplare von Seepferdchen.
Auch bei Schmuck aus Zähnen oder Korallen sollte man sich genau erkundigen, ob er als Souvenir mitgenommen werden darf.
Es müssen noch nicht einmal exotische Pflanzen und Samen sein, für die ein Mitnahmeverbot gilt. Um die heimische Pflanzenwelt zu schützen, gelten EU-weite Regelungen. Diese Pflanzen dürfen generell nicht aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme: Schweiz und Liechtenstein) mitgebracht werden. Zitruspflanzen, die meisten Nadelgehölze, einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika), Obstgehölze und Glanzmispeln, Weinreben, lose Erde und Kultursubstrate, Nachtschattengewächse, Kartoffelknollen und viele Gräserarten.
Quelle: zoll.de
Generell gilt: Geschützte Tierarten oder Pflanzen bzw. die daraus hergestellten Gegenstände dürfen nicht in die EU eingeführt oder ausgeführt werden. Dafür benötigt der Reisende eine amtliche Genehmigung. Dazu gehören auch Elfenbein, Elefantenleder, Elefantenhaare oder Gegenstände, die daraus hergestellt wurden wie Schmuck, Skulpturen und Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Elefantenleder oder präparierte Elefantenfüße als Schirmständer. Das Bild zeigt Elfenbein, das in Singapur 2019 beschlagnahmt wurde.
Krokodile, Kaimane, Schlangen und Produkte, die daraus zu Kleidung, Taschen, Schuhen, Gürteln oder Uhrenarmbändern verarbeitet wurden, unterliegen ebenso dem Artenschutzgesetz. Diese Kleidungstücke und Taschen wurden 2021 sichergestellt.
Nicht nur als Schlangenleder-Handtasche, auch lebend ist die Einfuhr von Schlangen verboten.
Sämtliche wild lebenden Katzenarten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht mitgebracht werden. Dazu gehört auch die europäische Wildkatze (Foto).
Exotische Felle und Pelzmäntel fallen unter den Artenschutz und dürfen nicht mitgebracht werden.
Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt stehen unter Artenschutz und sind als Mitbringsel verboten.
Lebende oder ausgestopfte Vögel, vor allem Greifvögel gehören ebenfalls zu den Tieren, die unter Artenschutz stehen. Eine genaue Liste der unter Artenschutz stehenden Tiere und Pflanzen weltweit gibt es auf der Webseite artenschutz-online.de der deutschen Zollverwaltung und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) nachzulesen.
Besondere Vorsicht ist auch bei Antiquitäten oder kulturhistorischem Material geboten. Die Türkei und Griechenland sind besonders rigoros, wenn es um den Schutz von Kulturgütern geht. Das Ausfuhrverbot gilt in der Türkei auch für alt aussehende Gegenstände, Fossilien, Münzen und behauene Steine. Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten können mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Auch hier gilt: vor Reiseantritt informieren.
Ebenso vorsichtig sollten Touristen beim Kauf von vermeintlichen Schnäppchen sein. Viele Markenprodukte werden im Ausland gefälscht und sehr billig angeboten. Dies reicht von Adidas über Lacoste bis hin zu Gucci und Prada. Die Einfuhr dieser Fälschungen ist strafbar und wird ebenfalls mit hohen Geldbußen bestraft. Das Foto zeigt vom Düsseldorfer Zoll im Jahr 2021 beschlagnahmte Schuhe.