Landgericht Doppelmord von Hassels: Urteil erwartet

Düsseldorf · Der Prozess gegen einen 23-jährigen Drogenabhängigen, der gestanden hat, einen 82- jährigen Rentner und dessen 39-jährige Tochter erschossen zu haben, geht am Dienstag nach drei Monaten Verhandlungszeit zu Ende.

 Mit einer Papiertüte auf dem Kopf saß der Angeklagte während des Prozesses im Gerichtssaal.

Mit einer Papiertüte auf dem Kopf saß der Angeklagte während des Prozesses im Gerichtssaal.

Foto: Wulf Kannegiesser

Sind der 82-jährige Rentner aus Hassels und seine 39-jährige Tochter aus Habgier ermordet worden oder hat der Täter, ein 23 Jahre alter Drogenabhängiger, in erster Linie aus Angst vor seinem Auftraggeber die Bluttat begangen? Diese Frage hat das Landgericht zu klären, wenn es wie erwartet am Dienstag das erste Urteil im Zusammenhang mit dem Doppelmord von Hassels spricht.

Der Täter, der aus Burghaun bei Fulda stammt, hat vor dem Urteil das letzte Wort. Er hatte die Tat gestanden, in seinen Aussagen aber stets betont, er habe nicht wegen des versprochenen Killerlohns getötet, sondern aus Angst vor dem angeblichen Auftraggeber. Der 56-Jährige habe nämlich auch die Familie des Drogensüchtigen bedroht, falls der 23-Jährige den Tatplan nicht ausführt.

Tod durch Kopfschüsse

Rückblende: Frühmorgens im Juni 2010 hatte der 23-jährige Drogensüchtige laut Geständnis als angeblicher Paketbote an der Wohnung der Opfer geklingelt und hatte mit Waffengewalt die 82-jährige Frau in ein Zimmer gesperrt, dann deren Tochter und den Ehemann ins Schlafzimmer dirigiert und eingesperrt.

Dort mussten sich die Opfer gegenseitig fesseln, bevor der 23-Jährige erst dem Stiefvater des Bordellbetreibers in den Kopf schoss, dann auch dessen 39-jährige Tochter.

Vor Gericht gab der 23-Jährige an, der Bordellbetreiber habe wegen eines Erbschaftsstreits den Tod von seiner Halbschwester und dem Stiefvater beschlossen, habe den 23-Jährigen dann mit der Ausführung beauftragt und ihm dafür 3000 Euro geboten. Als er sich zunächst aber weigerte den Auftrag anzunehmen, habe der 56-Jährige ihm gedroht, dann die Familie des Auftragskillers "verschwinden" zu lassen.

Rund drei Monate nach Prozessbeginn wird jetzt das Urteil erwartet. Während der Verhandlungstage hatte der Tatverdächtige ein ausführliches Geständnis abgelegt, sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigerinnen hatten ihre Plädoyers gehalten.

Der Staatsanwalt wertet die Tat als zweifachen Mord und hat lebenslange Haft beantragt — doch ohne besondere Schwere der Schuld. So habe der 23-Jährige unter Drogeneinfluss gehandelt, habe mit seinen Geständnissen erheblich zur Tataufklärung beigetragen und sei als willfähriger Gefolgsmann nicht der Initiator des Mordplans gewesen.

Die Verteidigerinnen plädierten auf eine Haftstrafe von maximal 15 Jahren. Sie gehen nicht von heimtückischen Morden aus Habgier aus, sondern halten die Angst des geständigen Schützen vor dem 56-Jährigen für tatentscheidend.

Gesonderter Prozess

Gegen den Bordellbesitzer als mutmaßlichen Auftraggeber für die Tat läuft am Landgericht ein gesonderter Prozess. Denn dieser war wegen einer Herzoperation zunächst nicht verhandlungsfähig. Sein Verfahren hatte erst kurz vor Weihnachten begonnen. Ihm wird vorgeworfen, dass er aus Angst um seinen Erbteil seine Halbschwester und seinen Stiefvater aus dem Weg hat räumen lassen.

(jco)
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