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Stadt kontrolliert verstärkt Dosen ohne Pfand: 16 Händler verwarnt

Düsseldorf · Es waren Bürger, die den Tipp gaben: Auf dem Kirchplatz und im Umfeld des Hauptbahnhofs gibt's an Marktständen, in Büdchen und Imbisslokalen Cola und Limonade in Dosen – und zwar ohne Pfand.

Es waren Bürger, die den Tipp gaben: Auf dem Kirchplatz und im Umfeld des Hauptbahnhofs gibt's an Marktständen, in Büdchen und Imbisslokalen Cola und Limonade in Dosen — und zwar ohne Pfand.

Inge Banz, stellvertretende Leiterin des Umweltamts, bestätigte gestern: "Die Hinweise häuften sich. Deshalb haben wir eine Routinekontrolle angesetzt." Ihre Behörde ist zuständig, weil das Thema Abfallentsorgung in Düsseldorf in die Regie des Umweltamtes fällt — und dazu gehört auch die Verpackungsverordnung, die seit sieben Jahren die Pfandregelung für Getränke-Einwegverpackungen einschließt.

Dieses im Volksmund so genannte Dosenpfand ist vielen Einzelhändlern ein Dorn im Auge, seit es im Januar 2003 in Kraft trat. Anfangs war es wegen unterschiedlicher Systeme umständlich, inzwischen ist es vor allem arbeitsintensiv. 16 Düsseldorfer Händler sollen es nun umgangen haben: Sie boten Cola und Co in Dosen an, auf denen das Pfandlogo fehlt, kassierten kein Pfand — und nahmen die leeren Dosen später auch nicht zurück.

Der Verkauf solcher Verpackungen ist in Deutschland nicht gestattet. Im Fall der Dosen vom Kirchplatz stand deshalb deutlich "Vertrieb nur in Österreich". Dort gibt es keine vergleichbare Pfandregelung.

Als die Testkäufer vom Umweltamt ihre leeren Getränkedosen zurückgeben wollten, hörten sie dasselbe wie zuvor die Kunden: "Da ist kein Pfand drauf, die können Sie wegwerfen." Doch genau das sollte durch das Pfand eigentlich vermieden werden. "Den Schaden davon hat die Allgemeinheit", sagt Inge Banz. Wer aus dem Urlaub eine pfandfreie Dose mitbringt und sie im Restmüll entsorgt, müsse zwar nicht mit Strafe rechnen. "Aber der Verkauf ist an die Rücknahme gekoppelt." Keiner der überprüften 16 Händler habe Pfand kassiert oder die Dosen zurückgenommen. Die 35 Euro Strafe dafür müssen nicht bloß die jeweiligen Besitzer, sondern auch die ertappten Verkäufer zahlen. Empfindlicher dürfte die Händler aber treffen, dass sie die restlichen Dosen ohne Logo sofort aus den Regalen räumen mussten. Und: Das Umweltamt wird sie künftig im Auge behalten.

Auch der Kölner Großhändler, der die Dosen für den Auslandsvertrieb besorgte, muss mit Strafe rechnen: Er hat schließlich ebenfalls gegen die Rücknahmepflicht verstoßen. Banz: "Wir haben unsere Kollegen in Köln schon informiert."

(RP)
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