Düsseldorf/Berlin: Düsseldorfer Krankenkasse stark gefährdet
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 23.04.2010 - 07:20Düsseldorf (RPO). Immer mehr Krankenkassen geraten unter Finanzdruck. Erste AOK-Gesellschaften erheben Zusatzbeiträge. Bei zwei Betriebskrankenkassen droht die Überschuldung.
Das Defizit von vier Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung löst bei den Kassen Turbulenzen aus. Zwei Betriebskrankenkassen sind bereits in finanzieller Schieflage, darunter auch die BKK für Heilberufe in Düsseldorf.
Die BKK für Heilberufe und die City-BKK haben bereits beim Bundesversicherungsamt angezeigt, dass sie Gefahr laufen, in diesem Jahr ihren Haushalt nicht ausgleichen zu können. Nun wird das Versicherungsamt entscheiden, ob die Kassen Insolvenz anmelden müssen. Die Entscheidung kann sich über Wochen hinziehen. Aufgrund hoher Mitgliederfluktuation und aufgrund des komplizierten Geld-Verteilungssystems im Gesundheitsfonds ist es aufwendig, die reale Finanzlage der Kassen zu beurteilen.
BKK aktuell zahlungsfähig
Sowohl die BKK für Heilberufe als auch die City-BKK (160.000 Mitglieder) beteuerten, dass sie aktuell zahlungsfähig seien. Um eine mögliche Pleite zu verhindern, könnten die Kassen Finanzhilfen anderer Kassen erhalten oder sich einen Fusionspartner suchen. Im Fall einer Insolvenz behalten die Versicherten in jedem Fall ihren Schutz. Sie werden dann von einer anderen Kasse übernommen.
Zudem sind immer mehr Kassen gezwungen, Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu fordern. Als erste Krankenkassen aus dem AOK-Verband müssen voraussichtlich die AOK Saarland und die AOK Rheinland-Pfalz zum 1. Mai einen Zusatzbeitrag erheben. Dies erfuhr unsere Zeitung aus Kassenkreisen. Die AOK Rheinland-Pfalz wies darauf hin, dass es bislang noch keinen Verwaltungsratsbeschluss für den Zusatzbeitrag gebe, schloss eine entsprechende Entscheidung aber auch nicht aus. Die AOK Saarland war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die AOK Rheinland/Hamburg erklärte auf Anfrage, dass sie bis Ende des Jahres keinen zusätzlichen Obolus erheben wolle.
Krankenkassen, die mit den Geld-Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag von pauschal acht Euro oder einem Prozent des Einkommens, höchstens 37,50 Euro monatlich, erheben. Bislang machen 13 Krankenkassen deutschlandweit davon Gebrauch, unter ihnen die DAK, die KKH und einige Kassen aus dem BKK-Verband. Versicherte, deren Kassen einen Zusatzbeitrag fordern, verfügen über ein Sonderkündigungsrecht. Die meisten Kassen mit Zusatzbeitrag mussten Kündigungswellen hinnehmen. Allein die BKK für Heilberufe verlor nach Ankündigung des Zusatzbeitrags 50.000 ihrer ursprünglich mehr als 170.000 Mitglieder.
Der Zusatzbeitrag verursacht bei vielen Kassen auch Zusatzprobleme. Durch die zahlreichen Kündigungen gerät die Finanzplanung aus dem Gleichgewicht. Das Eintreiben des Zusatzbeitrags verursacht weitere Kosten. Bei der DAK, die seit dem 1. Februar einen Zusatzbeitrag von acht Euro erhebt, gibt es nach Informationen aus Kassenkreisen Überlegungen, diesen zu erhöhen. Ein DAK-Sprecher dementierte dies allerdings deutlich. Hinter dieser Behauptung stecke „Bösartigkeit“, sagte er.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum





