Prozess in Wuppertal: Düsseldorfer Kunstsammler soll ins Gefängnis
zuletzt aktualisiert: 15.02.2011 - 08:02Düsseldorf (RPO). Am Landgericht Wuppertal sind Mitglieder einer Bande von Kunstdieben sowie deren Komplizen gestern zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Unter den Männern befindet sich auch ein 55-jähriger Kunstsammler aus Düsseldorf, der wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in vier Fällen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis soll.
Zudem bestätigte die 3. Große Strafkammer die Beschlagnahmung eines Bargeldbetrages in Höhe von 450.000 Euro, den Fahnder bei dem Düsseldorfer gefunden hatten. Die Behauptung des Angeklagten, wonach es sich bei dieser Summe ausschließlich um legal erworbenes Geld handele, wies das Gericht zurück. Der 55-Jährige hatte nämlich zuvor im Laufe des Verfahrens sich widersprechende Aussagen zur Herkunft des Geldes gemacht, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung erklärte.
Vor allem ein Diebstahl, der den fünf Männern zur Last gelegt wird – ein sechster Angeklagter wurde gestern aus Mangel an Beweisen freigesprochen –, hatte im Sommer vor zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Am 29. Juni 2009 entwendeten einige Mitglieder der Bande nach Überzeugung des Wuppertaler Gerichts im Essener Stadtteil Werden aus der dortigen Basilika St. Ludgerus den Bischofsstab des Münsteraner Bischofs Clemens August Kardinal von Galen. Von Galen war zwischen 1933 und 1946 Bischof in Münster. In dieser Funktion entwickelte sich von Galen zu einem der entschiedensten Gegner der Nationalsozialisten. Unter anderem prangerte der Bischof die Ermordung von Behinderten in der NS-Diktatur an.
Bis heute ist das Schicksal des Bischofsstabes ungeklärt. Darüber hinaus entwendeten die Täter damals aus der Basilika ein Altarkreuz, das sich im Besitz der Familie der von Galens befand. Der Haupttäter, ein 36-Jähriger, wurde gestern zu fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt.
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