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Bonner Kirmes-Urteil: Düsseldorfer Schützen sind verunsichert

VON WOLFGANG BERNEY - zuletzt aktualisiert: 11.03.2009 - 07:28

Düsseldorf (RPO). Mit Besorgnis haben die Düsseldorfer Schützen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes aufgenommen. Die Justiz gab einem Anwohner Recht, der wegen des Lärms gegen die traditionsreiche Pfingstkirmes in Bonn-Niederkassel geklagt hatte. Lärmmessungen, so die Richter, hätten eine deutliche Überschreitung der nach 22 Uhr erlaubten 55 Dezibel ergeben. Bis zu 89 Dezibel seien gemessen worden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das Volksfest demnächst wohl an anderer Stelle in Bonn stattfinden.

Düsseldorfs Schützenchef Lothar Inden: "Sicher löst die Entscheidung auch bei uns ein gewisses Unbehagen aus. Man kann ja nie ganz vorhersagen, ob da nicht irgendein neuer Anwohner des Kaiser-Wilhelm-Rings in Oberkassel plötzlich vor Gericht zieht."

Dabei nimmt der Sankt-Sebastianus-Schützenverein schon seit Jahrzehnten Rücksicht auf die Nachbarn der Kirmes. Um 22 Uhr wird die Musik auf dem Festplatz ein erstes Mal heruntergefahren, um Mitternacht noch einmal – sozusagen "auf Zimmerlautstärke" – weiter gedrosselt. Inden: "Die Rheinwiesen-Satzung der Stadt erlaubt zudem eindeutig eine bestimmte Anzahl von Tagen, zu denen dort Veranstaltungen stattfinden dürfen. Dazu gehört eindeutig auch unsere Kirmes."

Im Übrigen, so der Schützenchef, müssten hier im Fall einer Klage, die Interessen eines Einzelnen gegen die Interessen der Gesellschaft abgewogen werden. "Die Größte Kirmes am Rhein ist eine Veranstaltung für alle Düsseldorfer und darüber hinaus für Millionen von auswärtigen Besuchern. Und auch das zählt: Unser neuntägiges Schützenfest ist ein Wirtschaftsfaktor und bedeutender Werbeträger für die Stadt."

Mit großem Interesse hat der "Deichwächter" Richard Fuchs das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Seine Organisation fordert schon seit Jahren eine Verlegung der Düsseldorfer Kirmes auf den Messeparkplatz in Stockum. Allerdings nicht wegen der Lärmbelästigung, sondern weil sie um die Substanz der Wiese fürchtet – durch Versiegelung der Rasenfläche, Straßenpflaster und platt gefahrene Wege, die die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens von Regen und Hochwasser beeinträchtige.

Fuchs: "Wenn jemand klagen sollte, wäre die Kirmes bald erledigt." Inden jedoch hält dagegen: "Wir haben allein im vergangenen Jahr 40 000 Euro für die Instandsetzung der Wiese zur Verfügung gestellt."

Quelle: RP

 
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