Übergriffe auf Behinderte: Educon-Prozess: Kündigung aufgehoben
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 16.02.2011 - 07:24Düsseldorf (RPO). Ihr Rausschmiss ist rechtlich nicht haltbar, aber ihre Arbeit kann eine Bereichsleiterin der Kinder- und Jugendeinrichtung Educon, einem Ableger der Graf-Recke-Stiftung, jetzt trotzdem nicht wieder aufnehmen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung beim Landesarbeitsgericht vom Dienstag.
Nach massiven Übergriffen einiger Educon-Mitarbeiter auf behinderte und verhaltensauffällige Kinder war auch die Bereichsleiterin fristlos entlassen worden, weil sie die Geschäftsleitung zu spät über die Vorgänge informiert habe. Doch das hielt auch das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz für nicht haltbar. Eine Weiterbeschäftigung der Frau ist derzeit jedoch nicht möglich.
Was in der Einrichtung unter Trägerschaft der Graf-Recke-Stiftung zwischen April und Mai 2008 vorgefallen ist, kam im Prozess nur kurz zur Sprache. So soll ein damals 15-jähriges Mädchen fast acht Stunden lang von drei Mitarbeitern gewaltsam festgehalten worden sein. Ein anderer Educon-Bewohner sei tagelang halbnackt in einer fast leeren Kammer eingesperrt gewesen.
16 von 40 Mitarbeitern der Bereichsleiterin mussten damals wegen solcher und ähnlicher Vorfälle gehen. "Es sind schlimme Sachen vorgefallen", so Richterin Daniela Barth. "Das waren massive Grenzüberschreitungen!" Doch sei der Bereichsleiterin, die damals für fünf Gruppen zuständig war, nicht nachzuweisen, dass sie schon von den Vorgängen wusste, bevor sie Ende Mai 2008 die Geschäftsleitung alarmierte.
Ob sie verpflichtet gewesen wäre, genauer zu kontrollieren und daher von den Vorgängen hätte wissen müssen, ließ das Gericht offen. Selbst bei einer Verletzung der Kontrollpflichten hätte die Frau allenfalls eine Abmahnung erhalten dürfen, aber keine fristlose Kündigung. Wie zuvor das Arbeitsgericht, hob auch das Landesarbeitsgericht den Rausschmiss der Frau auf.
Ihre Tätigkeit kann sie dennoch nicht fortsetzen, weil das Landesjugendamt ein Beschäftigungs-Verbot gegen die Psychologin verhängt hat - bis die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Dagegen will die Psychologin nun in einem anderen Verfahren vorgehen, hieß es gestern.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







