Vorwurf des „böswilligen Ausscheidens“: Ein Richter unter Anklage
zuletzt aktualisiert: 11.12.2007 - 09:01Düsseldorf (RPO). Ganz neue Perspektiven gewann Amtsrichter Wolfram Schnorr gestern bei seiner letzten Gerichtsverhandlung. Erstmals musste der Jurist nach fast 29 Jahren im Richterdienst den ungewohnten Platz auf der Anklagebank einnehmen.
Da der 63-Jährige jetzt vorzeitig den Dienst quittiert, hatten Juristenkollegen ihn kurzerhand und unter sanftem Nachdruck von mehr als zehn Wachtmeistern des Amtsgerichts auf die Sünderbank gesetzt. Beim anschließenden Lach- und Schau-Prozess ging dann aber fast alles mit rechten Dingen zu.
Gegen den Vorwurf des „böswilligen Ausscheidens“ und der dadurch verursachten Seelenpein bei einigen seiner Freunde im Gerichtsumfeld verteidigte ihn Rechtsanwalt Gregor Leber. Die Anklage vertrat Oberstaatsanwalt Stefan Trunk und den Richtervorsitz übernahm Schnorr-Kollege Dirk Kruse. Das Urteil fiel entsprechend salomonisch aus: Als Angeklagter wurde der 63-Jährige „eingewiesen in den Zustand der Pensionierung“, allerdings unter der Auflage, sich weiterhin regelmäßig im gerichtsnahen Café Meineid (offizieller Name: „Ohme Jupp“) blicken zu lassen.
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