Mühlenstraße: Eine Flucht ist möglich
zuletzt aktualisiert: 28.05.2008 - 08:18Düsseldorf (RPO). Schon mehrfach gelang Angeklagten die Flucht aus dem Justizgebäude an der Mühlenstraße.
13.Januar 2005: „Wo geht’s zur Toilette“, war das Letzte, das das Landgericht von einem 43-jährigen Mann zu hören bekam. Der Angeklagte hatte im Prozess wegen Unfallflucht ein gefälschtes Attest vorgelegt. Bevor der Schwindel auffiel, war er schon weg.
2.Februar 2006: Ein 24-jähriger Angeklagter bekam beim Amtsgericht wegen Beihilfe zu Kneipeneinbrüchen eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Was das Gericht dabei übersah: Wegen eines (nicht rechtskräftigen) Urteils des Landgerichts Wuppertal hätte er noch fünfeinhalb Jahre in Haft bleiben müssen. Doch nach der Verurteilung zu der geringen Bewährungsstrafe durfte er einfach gehen. Der 24-Jährige nutzte seine Chance zur Flucht. Erst Tage später wurde er in Süddeutschland wieder gefasst.
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