Bankett-Manager eines Nobelhotels klagt: Er will 718 Tage Urlaub
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 07.03.2008 - 08:29Düsseldorf (RPO). Der Bankett-Manager eines Nobelhotels verklagt seinen Arbeitgeber. Außerdem erhebt er Anspruch auf 120.000 Euro. Neben täglichen Überstunden leistete er an Wochenenden noch Sonderschichten.
Wollte sie ihren Gatten tagsüber zu Gesicht bekommen, blieb Ingrid van Bebber nur eine Chance: Sie musste ihren Mann in seinem Büro besuchen. Als Bankett-Manager und Veranstaltungsleiter in einem Nobelhotel hat Udo van Bebber neben täglichen Überstunden auch an Wochenenden noch Sonderschichten geleistet. Jetzt aber, nach 28 Jahren in Diensten dieses Hauses, liegt er mit der neuen Direktion im Clinch. In der nächsten Woche soll das Arbeitsgericht über seine rekordverdächtige Klage verhandeln. Udo van Bebber verlangt nämlich, dass ihm jetzt (mit 64 Jahren) 718 Arbeitstage Urlaub gewährt werden plus rund 120.000 Euro, also fast zwei komplette Jahresgehälter, die nach seiner Ansicht bei Urlaubsantritt fällig sind.
Acht Generaldirektoren hat der drahtige Mann mit der graumelierten Bürstenfrisur in seinem Berufsleben in diesem Hotel kommen und gehen sehen. Schon einmal habe er, so van Bebber, über Jahre hinweg etliche Überstunden und freie Tage angehäuft. Vor rund zehn Jahren sei dann sein Arbeitszeitkonto mal wieder auf Null zurückgestellt worden. Was bis dahin an freien Tagen für zusätzlich geleistete Wochenend-Arbeit aufgelaufen war, sei ihm damals ausbezahlt worden. Doch mit der neunten Direktions-Generation kam der jetzt Ärger, sagt er: „Die wollten mich erpressen, meine freien Tage einfach geschenkt haben“ - also ohne Gegenleistung streichen.
Während van Bebber wegen eines Knöchelbruchs bereits seit Monaten krank geschrieben war, bekam er einen kurzen Brief der seit Juli 2007 neuen Hoteldirektion. Darin wurde dem „lieben Udo“ im Oktober 2007 mitgeteilt: Alle seine Überstunden / Guttage / Mehrarbeit würden auf Null gesetzt, er würde zudem darauf verzichten, dass künftige Mehrarbeit überhaupt noch erfasst würde - und zudem sei er bereit, nach der Karnevals-Session 2008/09 den Ruhestand anzutreten. Als van Bebber sich weigerte, das zu unterschreiben, stattdessen zum Anwalt ging, sei er kurzerhand aus seinem Büro im ersten Stock „umgezogen worden“ in einen fensterlosen Arbeitsraum im Hotelkeller.
Die neue Hotelleitung aber weist alle Vorwürfe und Forderungen ihres langjährigen Bankett-Managers zurück. Der Büroumzug sei keine Strafe, sondern Teil einer „Neuverteilung der Arbeitsplätze“, von der auch zwei andere Hotel-Mitarbeiter betroffen seien. Auch hätten Betriebsrat und Betriebsärztin jene „Abstellkammer der Küche“ (wie van Bebber sein neues Büro bezeichnete) überprüft und für „zumutbar“ gehalten.
Geht es nach seinem Anwalt Wulf Gravenhorst, wäre in der rekordverdächtigen Urlaubsklage vor dem Arbeitsgericht auch eine gütliche Einigung vorstellbar. Doch bei einem ersten Vermittlungsversuch des Gerichts habe die Hotelleitung keinerlei Bereitschaft zur Einigung erkennen lassen. Also müsse am Dienstag „zur Sache“ verhandelt werden. Dann wird Udo van Bebber zur Verhandlung kommen. Obwohl er nach seinem Knöchelbruch noch immer an Krücken geht.
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