Razzia: Ermittlungen gegen Arzt der Uniklinik
VON SEMIHA ÜNLÜ - zuletzt aktualisiert: 03.02.2012 - 18:52Düsseldorf (RP). Fast sechs Jahre lang soll ein leitender Arzt der Uniklinik medizinische Leistungen gegenüber Patienten falsch abgerechnet und dabei einen „Gewinn“ im sechsstelligen Euro-Bereich eingenommen haben. Der Arzt der Kieferklinik soll Behandlungen in Rechnung gestellt haben, die nicht er, sondern andere Ärzte durchführten.
„Wegen des im Bereich der Abrechnung medizinischer Leistungen geltenden Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung hätte er die Behandlungen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht abrechnen dürfen, da er in diesen Fällen keinen Anspruch auf Zahlung hatte“, teilte Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann mit.
Polizisten des Landeskriminalamts und Staatsanwälte hatten am Donnerstag Klinik- und Büroräume an der Düsseldorfer Uniklinik durchsucht. Auch in den Wohn- und Praxisräumen des Mediziners wurde nach Beweismaterial gesucht. Sowohl der Beschuldigte als auch die Uniklinik zeigten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft kooperativ. „Es sind Unterlagen übergeben worden, die für die Aufklärung des Sachverhalts und die rechtliche Prüfung von Bedeutung sind“, sagte Möllmann.
Der leitende Arzt übte eine ärztliche Nebentätigkeit in einer Privatambulanz aus und „soll Leistungen als persönlich erbracht deklariert haben, obwohl die Behandlungen regelmäßig von anderen Medizinern durchgeführt wurden“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Der Mediziner wurde vom Dienst suspendiert, sagte die Sprecherin der Uniklinik, Susanne Dopheide, auf Anfrage unserer Zeitung. „Im Rahmen des Rechts zur Privatliquidation darf ein Klinikdirektor neben seiner Tätigkeit als Leiter einer Klinik in seiner Privatambulanz auch Patienten behandeln und dies entsprechend abrechnen“, sagte die Sprecherin weiter. Es müsse nun aber überprüft werden, ob die Regeln der Leistungserbringung durchgehend eingehalten wurden.
Betroffene müssten sich über die Behandlungsqualität keine Sorge machen. Möllmann: „Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die ärztlichen Leistungen durch ungenügend qualifizierte Personen durchgeführt wurden oder nicht dem medizinischen Standard entsprechen.“
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