Nacktfotos Erpressung endet mit hoher Strafe

Düsseldorf · Am Anfang war es ein Spiel, war es bloß eine Backgammon-Bekanntschaft übers Internet. Später besuchte eine 37-jährige Fabrikarbeiterin aus Süddeutschland ihren 35-jährigen Internet-Partner sogar in Düsseldorf.

Doch am Ende stand am Freitag ein Prozess gegen den Mann wegen versuchter Erpressung. 2000 Euro hatte er nämlich urplötzlich von der Frau verlangt, sonst würde er Nacktfotos von ihr ins Internet stellen und an ihre Nachbarschaft schicken.

Aus heiterem Himmel war die alleinerziehende Mutter aus Baden-Württemberg von der Geldforderung des Internet-Bekannten überrascht worden: "Von Aufnahmen wusste ich gar nichts", versicherte sie am Freitag im Zeugenstand.

Tatsächlich habe sie einmal vor einer Computerkamera für den Angeklagten posiert, "zuerst im Bikini", wie sie sagte. Nach ihrem Besuch in Düsseldorf habe ihr dann aber ihr ganzes Geld aus dem Portemonnaie gefehlt, rund 150 Euro. Und obendrein habe der Mann noch mit der Veröffentlichung ihrer Intim-Fotos gedroht. Über Bekannte im Ruhrgebiet habe sie kurzerhand organisiert, dass er "besucht" und verprügelt würde. "Aber dann bin ich doch zur Polizei gegangen", so die Frau.

"Das war der bessere Weg", lobte der Richter. "Na, ich weiß nicht. Da bin ich mir nicht sicher", gab die Zeugin offen zu. Immerhin musste sie nun öffentlich über den ganzen Vorgang berichten. Und zuvor hatte der Richter jene fraglichen Fotos aus der Gerichtsakte auch noch akribisch begutachtet und dem Angeklagten am ausgestreckten Arm vorgehalten.

Der 35-Jährige gab die Tat zwar zu, aber Geld - nein, das habe er von der Frau "doch nicht wirklich" haben wollen: "Ich wollte ihr bloß Angst einjagen, mich so von ihr trennen. Es war ein Bluff, war sehr blöd von mir, aber Geld war nicht meine Absicht." Daran glaubte der Richter aber nicht. Er brummte dem Angeklagten für dessen "hässliche, besonders verwerfliche Art der Erpressung mit Nacktfotos" eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten auf.

Damit fiel das Urteil fast doppelt so hoch aus wie der Antrag des Staatsanwalts. Der hatte in seinem Plädoyer nur vier Monate Bewährungsstrafe gefordert.

(RP)
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