Rosenkrieg vor Gericht: Ex-Frau traf „die Neue“
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 10.01.2007 - 08:35Düsseldorf (RPO). Es war doch mal Liebe. Aber davon war gestern nichts mehr zu spüren. Gestern sahen sich eine 27-jährige Kassiererin und ein 33-jähriger Bankkaufmann wieder. Einst waren sie verheiratet gewesen, wollten den Weg des Lebens miteinander gehen. Doch dann war der erste Zwist entstanden, hatte zum Streit geführt, zur Trennung, letztlich zur Scheidung. Gestern vor Gericht ging es um die Folgen eines regelrechten Rosenkrieges. Und ein Amtsrichter sollte urteilen, wer im Recht war und wer nicht.
Auf der Anklagebank saß die junge Frau. Wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung wurde ihr der Prozess gemacht. An einem Novembertag 2005 soll sie nämlich völlig ausgerastet sein. Ihr damals getrennt lebender Mann hatte eine Freundin, eine 47-jährige Einzelhändlerin. Und in deren Ladenlokal ist die junge Frau an jenem Vormittag plötzlich aufgetaucht. Sie habe „die Neue“ ihres Mannes zur Rede stellen wollen, hieß es. Und nach einem hitzigen Disput mit der Rivalin soll die Kassiererin mit ihrer Handtasche ausgeholt und der 47-Jährigen die Tasche samt Inhalt wuchtig gegen den Kopf geschlagen haben. Am Nachmittag, wenig später, sei sie dann in ihrem Auto mit quietschenden Reifen und aufheulendem Motor nahe der Wohnung ihres Mannes auf den 33-Jährigen zugerast. Nur ein Sprung zur Seite habe ihn in letzter Sekunde davor bewahrt, überfahren zu werden.
Hätte der Prozess alle diese Vorwürfe bestätigt - die junge Frau wäre ihres Lebens nicht mehr froh geworden. Bis zu fünf Jahre Haft drohen laut Gesetz, wenn ein Auto als Waffe einsetzt wird. Von den anderen Vorwürfen mal abgesehen.
Aber nach Vernehmung der Zeugen hielt der Richter die Anklagevorwürfe für brüchig, die Version des inzwischen geschiedenen Ehemannes und der Einzelhändlerin für fragwürdig. So hatte die 47-Jährige direkt nach der Handtaschen-Attacke noch berichtet, sie habe dadurch einen Tinnitus erlitten. Davon war nun keine Rede mehr. Allenfalls eine Rötung der getroffenen Kopfseite stand zur Debatte. Was das neue Paar einst an Vorwürfen aufgezählt hatte, ließ sich gestern nicht halten. Der Richter stellte das Verfahren gegen die unbescholtene Kassiererin also kurzerhand ein. Wegen geringer Schuld und gegen 450 Euro Geldauflage.
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