Prozess wegen Denkmalschutz: Ex-Gutachter muss saftige Geldbuße zahlen
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 20.09.2007 - 09:56Düsseldorf (RPO). Verstöße gegen den Denkmalschutz sind keine Kavaliersdelikte. Das musste gestern ein 75-jähriger Mediziner erfahren. Fünf Bußgeldbescheide über mehr als 60000 Euro waren gegen ihn vor mehreren Jahren ergangen, weil er beim Umbau seines Hauses An der Alten Mühle in Kalkum massiv gegen Denkmalschutzvorschriften verstoßen hatte.
Dagegen hat der Arzt, der als neurologischer Gutachter selbst mehr als 20 Jahre lang in zahllosen Strafprozesse von der Justiz beauftragt worden war, zwar Einspruch eingelegt. Als ein Amtsrichter gestern über seinen Protest verhandeln wollte, ließ sich der Mediziner nicht blicken. Jetzt sind die Geldbußen fällig.
Schon im November 1992 wurde dieses Kalkumer Haus als schutzwürdig eingestuft und in die Denkmalliste eingetragen. Dagegen und für seine Umbaupläne hat sich der Arzt dann jahrelang und erfolglos ein juristisches Scharmützel mit der Stadt geliefert - bis hin zum Oberverwaltungsgericht Münster.
Bei einer Besichtigung im Dezember 2001 hatte ein städtischer Mitarbeiter festgestellt, dass der Besitzer unter Verletzung des Denkmalschutzes an Gebäude, Grundstück und Bepflanzung Veränderungen vorgenommen hatte. Demnach war das Dach zwar neu gedeckt, aber nicht mit den vorgeschriebenen Schindeln bestückt worden. Auch habe der Besitzer eine Bresche in die Hecke geschlagen und dort ein Tor montiert. Außerdem seien zwei Außenleuchten widerrechtlich installiert, die Haustür erneuert und drei Gartenhäuser aufgestellt worden.Die Bußgelder addierten sich auf 63500 Euro.
Mit dem Protest des Arztes und mit seinen Argumenten hätte sich das Amtsgericht gestern auseinandergesetzt. Da der Ex-Gutachter den Gerichtstermin aber verstreichen ließ, wurden die Bußgeldbescheide rechtskräftig. Es sei denn, der Arzt kann triftige Gründe dafür benennen, warum er gestern nicht auftreten konnte.
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