Rauchen im Bus: Fahrgast muss Strafe zahlen
zuletzt aktualisiert: 21.02.2010 - 10:03Düsseldorf (RPO). Für einen wuchtigen Kopfstoß gegen einen Busfahrer der Rheinbahn wurde ein 22-jähriger Fahrgast am Freitag vom Amtsgericht zu einer milden Geldstrafe verurteilt. Der Fahrer der Linie 721 hatte den Angeklagten und dessen Begleiter im Juni 2009 vor die Tür setzen wollen, weil die Gruppe im Bus geraucht haben soll.
Durch den Kopfstoß des Angeklagten erlitt der Fahrer damals eine Gesichtsprellung sowie eine Risswunde. "Tut mir leid", versicherte der 22-Jährige in der Verhandlung. Aber die Gruppe habe in dem Linienbus angeblich nicht geraucht.
"Den Angeklagten stecken Sie doch in die linke Hosentasche", entfuhr es der Richterin, als ihr der 36-jährige Busfahrer gestern als Zeuge gegenüber saß. Tatsächlich wirkte der 110-Kilo-Mann im Zeugenstand nicht so, als ob er durch den kaum 55 Kilo schweren Angeklagten zu beeindrucken wäre.
Und doch hatte der Busfahrer beim damaligen Streit ums Rauchen in der Rheinbahn den Kürzeren gezogen. "Der Angeklagte hat mir sogar das Hemd ausgezogen und es aufs Dach des Busses geworfen", schimpfte der Zeuge. "Dabei hab' ich dir doch gar nix getan", wandte er sich dann direkt an den Angeklagten. Der 22-Jährige hatte zuvor behauptet, er habe sich vom Busfahrer angegriffen gefühlt, habe sich "nur verteidigt". Den Kopfstoß gegen den stämmigen Fahrer gab er zu. Aber inzwischen sei ihm klar geworden, dass er damals überreagiert habe: "Das kann ich mir selbst nicht erklären, ich bin eigentlich kein gewalttätiger Mensch."
Das Vorstrafenregister des Gelegenheitsarbeiters bewies jedoch, dass er schon mehrfach in Konflikt mit der Justiz gekommen war. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Körperverletzung fand die Richterin deshalb jetzt angemessen.
Weil der Angeklagte aber kaum Einkünfte hat, kam er mit einem Tagessatz von sieben Euro davon. Die Gesamtstrafe von 210 Euro kann der 22-Jährige jetzt obendrein in Raten abstottern.
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