16.000 Euro Schaden: Familienoberhaupt zerstört Mietshaus
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 22.02.2008 - 00:51Düsseldorf (RPO). „Man könnte glauben, da haben Vandalen gehaust, da war alles kurz und klein geschlagen.“ Kopfschüttelnd betrachtete der Amtsrichter gestern Fotos in der Gerichtsakte über die extreme Zerstörung eines Mietshauses. 16.000 Euro betrug der Schaden, den das 44-jährige Oberhaupt einer Großfamilie Anfang 2006 aus Wut über eine Räumungsklage mit zwei Helfern (40 und 41) angerichtet haben soll. Für die Sachbeschädigungen erhielt der vielfach vorbestrafte Vater von neun Kindern gestern sechs Monate Bewährungsstrafe. Seine Helfer wurden freigesprochen.
Das Reihenhaus in Flingern-Nord war nagelneu, als der Hauptangeklagte mit Frau und Kindern einzog. 110 Quadratmeter auf zwei Etagen sollen die Mieter binnen kürzester Zeit aber nicht bloß abgewohnt hinterlassen, sondern regelrecht verwüstet haben: Türrahmen herausgebrochen, Türen durchlöchert, Fliesen zerschlagen, Treppenkanten herausgebrochen, Elektro- und Abflussleitungen durchtrennt, Tapeten bemalt, der Außenzaun beschädigt, und im Garten war ein Aquarium samt Fischen auf dem Rasen ausgekippt. Von zerstörtem Laminat und fehlenden Steckdosen nicht zu reden.
Nach Version des Hauptangeklagten sollen Einbrecher kurz vor dem Auszug das Haus heimgesucht haben - womöglich eine verfeindete Familie aus der Nachbarschaft. Dass Einbrecher diese Schäden hinterlassen hätten, glaubte der Richter zwar nicht. Doch war nicht aufzuklären, wer für welche der einzelnen Verwüstungen verantwortlich war. Als Mieter hätte der Familienvater das aufgebrochene Haus aber gegen mutwillige Zerstörungen durch andere sichern müssen. Da er dies unterlassen habe, müsse er sich den Schaden jetzt anrechnen lassen, so das Urteil.
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