Bezirksregierung schließt schärfere Maßnahmen nicht aus: Feinstaub: Diesel-Fahrverbot im Sommer?
VON MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 03.05.2005 - 14:32Düsseldorf (dto). An 42 Tagen wurde der zulässige Tagesmittelwert für Feinstaub an der Corneliusstraße bereits überschritten. Insgesamt 70 Überschreitungen erwartet die Bezirksregierung für das laufende Jahr, zum Vergleich: 83 waren es im Vorjahr. Strafen aus der EU seien zwar unwahrscheinlich, meinte Regierungspräsident Jürgen Büssow am Dienstag, allerdings sei mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Aktionsplans und einem Durchfahrverbot für alle Dieselfahrzeuge im Juli oder August zu rechnen.
Am 11. April wurde der Feinstaubgrenzwert zum 36. Mal überschritten, 35 Tage sind erlaubt. Seitdem ist die erste Stufe des Aktionsplans in Kraft. Tägliche Nassduschen der Corneliusstraße zählen genauso zum Maßnahmenkatalog wie Kontrollen des Durchfahrverbots für Lkw über 2,8 Tonnen. Der Lieferverkehr wird zudem probeweise auf die Zeit zwischen 9 und 14 Uhr beschränkt, spezielle Ladezonen sind eingerichtet. Durchschlagend war der Erfolg der Maßnahmen bislang nicht. An weiteren sechs Tagen überstiegen die Feinstaubwerte an der Corneliusstraße seitdem das erlaubte Maß.
Modifikationen des Anti-Feinstaub-Programms sind jederzeit möglich. So überlege man zurzeit, ob ein Saugverfahren besser sei als die bisher praktizierte Sprühdusche der Corneliusstraße, hieß es aus der Bezirksregierung. Eine Änderung tritt bereits heute in Kraft. Die stationären Kontrollen des Lkw-Fahrverbots werden ab sofort durch mobile Kontrollen ersetzt. Grund: Die Zahl der Verstöße sei deutlich rückläufig, so Büssow. Insgesamt 4.079 Fahrzeuge haben Polizei und OSD bis Anfang Mai geprüft. Der Anteil der Verstöße sank von Woche zu Woche, von 52,6 Prozent Mitte April auf 18,5 Prozent Anfang Mai, erklärte die Bezirksregierung ihren Schritt.
Für die Anwohner der Corneliusstraße bringt der Aktionsplan – neben geringfügig sauberer Luft – auch neue Probleme mit sich. Sie klagen über nächtliche Raser, die den Kontrollen am Tage ausweichen, über frühmorgendliche Lärmbelästigungen durch die Nassduschen. Ein weiteres Problem: Die niedrigen Verwarngelder (15 bzw. 20 Euro), die bislang nicht gespeichert werden. „Ein anderes Bußgeldverfahren wäre sinnvoll, auch Punkte in Flensburg sind denkbar“, so Büssow.
Ende Juni will sich die Arbeitsgruppe der Bezirksregierung zusammensetzen. Die Frage lautet dann: Was hat die erste Stufe des Aktionsplans gebracht? Fällt die Bilanz weiterhin negativ aus, könnte die zweite Stufe des Plans im Juli oder August in Kraft treten, und damit ein Durchfahrverbot für alle Dieselfahrzeuge. „Wir wollen eine Teil- oder Vollsperrung aber mit allen Mitteln verhindern“, betonte Büssow.
Im Oktober müssen die deutschen Städte dann ihre Luftreinhaltepläne der EU zur Überprüfung übergeben. Mit Sanktionen rechnet man in Düsseldorf nicht, trotz prognostizierter 70 Überschreitungen. „Mit unseren Plänen sind wir an vorderster Front in Deutschland“, erklärte Büssow, „andere Städte wenden sich Rat suchend an uns“.
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