Regisseur darf Tochter nicht zeigen: Film "Der entsorgte Vater" muss geändert werden
zuletzt aktualisiert: 09.02.2010 - 15:08Der Kinofilm "Der entsorgte Vater" muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied am Dienstag, dass Regisseur Douglas Wolfsperger in seinem Film ein für zwei Sekunden gezeigtes Foto seiner damals dreijährigen Tochter nicht zeigen darf.
Das Gericht gab damit der Mutter des Mädchens recht, die gegen die Veröffentlichung des Bildes rechtliche Schritte eingeleitet hatte. Das OLG argumentierte, das Recht des Kindes am eigenen Bild wiege schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das Foto des Kindes müsse in dem Film unkenntlich gemacht werden.
In dem Streifen geht es um unverheiratete Väter, denen das Sorgerecht für ihre Kinder verwehrt ist; Wolfsperger schildert in dem Film seine eigene Lebenssituation und zeigt ein Bild seiner Tochter. In dem Dokumentarfilm werden die Geschichten von insgesamt fünf Vätern vorgestellt, denen der Umgang mit ihren Kindern aus den unterschiedlichsten Gründen verwehrt bleibt.
Ein Filmverleiher war von der Mutter des Kindes verklagt worden. Im Juli 2009 untersagte das Landgericht Düsseldorf dem Filmverleiher den Angaben zufolge, die Sequenz weiter zu zeigen. Nach Ansicht des Landgerichts hätte vorher die Erlaubnis der allein erziehungsberechtigten Mutter eingeholt werden müssen, weil der Regisseur des Films und Vater des betroffenen Mädchens nicht das Sorgerecht hat. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der Filmverleiher in Berufung gegangen. Das OLG unterstützte nun mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts.
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