Lehrerin verletzt: Flaschenwurf: Arrest gegen Schüler verhängt
zuletzt aktualisiert: 09.09.2010 - 08:53Düsseldorf (RPO). Für zwei Wochen muss ein 15-jähriger Schüler wegen gefährlicher Körperverletzung seiner Erdkundelehrerin demnächst in die Jugend-Arrestanstalt. Dazu hat ein Amtsrichter den Angeklagten am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt.
Der Schüler hatte im Unterricht an einer Hauptschule in Oberbilk eine halbvolle Plastikflasche (0,75 Liter) nach der Lehrerin geschleudert, die 52-Jährige an der Brust getroffen und verletzt. Der 15-Jährige gab an, er habe sie nur "versehentlich" getroffen. Aber der Jugendrichter ging von einem gezielten Wurf aus.
Zu Unterrichtsbeginn im Februar 2010 hatte die Lehrerin den Angeklagten zweimal auffordern müssen, bis er seine Mütze abnahm. Kurz danach war sie von der Plastikflasche getroffen worden. Trotz Brustschmerzen und psychischer Beschwerden hat die Lehrerin aber lange gezögert, ihn anzuzeigen. Sie wusste, dass der Jugendliche erst Wochen zuvor wegen versuchten Raubes, Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein zu 16 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Doch weil die psychischen Folgen des Flaschen-Wurfes anhielten, ging sie doch zur Polizei.
Der Schüler gab an, damals hätten sich Schüler zu Unterrichtsbeginn gegenseitig mit Buntstiften beworfen. Dann sei plötzlich jene Saftflasche auf ihn zugeflogen. Er habe sie aufgehoben, nur zurückwerfen wollen und "aus Versehen" die Lehrerin getroffen. "Ich entschuldige mich", sagte er gestern im Prozess. Die Pädagogin akzeptierte das. Sie betonte aber, der Angeklagte solle sich lieber mal überlegen, was er angerichtet hat. Immerhin leide sie bis heute unter den psychischen Folgen, speziell unter Stress, wenn in der Klasse Unruhe aufkommt.
Kritisch war für den Angeklagten, ob wegen seines Flaschenwurfs jetzt auch seine Bewährung widerrufen wird. So weit ging der Richter nicht. Im Urteil blieb die bestehende Bewährungsstrafe unberührt. Aber dafür muss der Angeklagte jetzt zusätzlich zwei Wochen Jugend-Arrest verbüßen, muss eine bestehende Hausaufgabenbetreuung regelmäßig fortsetzen und sich einer Jugendbetreuung unterziehen. Außerdem musste er direkt nach dem Vorfall bereits die Schule wechseln. Ob der 15-Jährige dieses Urteil annimmt, will er sich aber erst noch überlegen.
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