Amtsgericht Düsseldorf Frauen im Internet-Forum diskriminiert: Geldstrafe

Düsseldorf · Weil der Betreiber (62) eines Internet-Forums monatelang zuließ, dass Leser frauendiskriminierende Texte veröffentlichen konnten, mit teils extrem obszönem Inhalt, hat das Düsseldorfer Amtsgericht ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt.

Das Urteil stützte der Richter auf den Medienstaatsvertrag, der untersagt, Teile der Bevölkerung über ein Telemedium zum Hass aufzustacheln. Was der Angeklagte als "Feminismus-Kritik" verteidigte, hielt der Richter für "geeignet, um Frauen in der Bevölkerung verächtlich zu machen". Der Angeklagte sprach danach von einem "Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit", kündigte Rechtsbeschwerde an.

Jenes Forum als "chauvinistisch" zu bezeichnen, wäre geschmeichelt. "Teils in recht übler Weise" werde dort "ganz tief unten in die Kiste der obszönen Ausdrücke gegriffen", um Frauen allgemein herabzuwürdigen, beschrieb der Richter die Inhalte der Webseite. Zitate aus Leser-Zuschriften, die der Angeklagte im Internet frei zugänglich macht, verbieten sie an dieser Stelle.

Nur so viel: Einer der Nutzer des Portals zieht einen Vergleich zwischen Frauen und Affen. "Ich bin der Forum-Betreiber, will aber nicht nur meine eigene Meinung gelten lassen", so der 62-Jährige.

Doch für dessen großzügige Auslegung von "Meinungsfreiheit" hatte die Landesmedienanstalt sogar 5500 Euro Buße erwirkt. Dagegen protestierend sprach der 62-Jährige nun von "vereinzelten Beiträgen". Frauenfeindliche Texte, die extrem krass ausfielen, habe er "schon mal" gelöscht, die Autoren aus dem Forum "geworfen".

Doch mittlerweile schaltet er auf stur, will Leser-Beiträge nicht mehr korrigieren. "Frauen sind", so habe er im Internet recherchiert, "nach bisheriger Rechtsprechung keine diskriminierungsfähige Gruppe!" "Aber doch Teile der Bevölkerung", korrigierte der Richter und sprach den 62-Jährigen schuldig.

Dass dessen Buße von 5500 Euro auf 1000 Euro gesenkt wurde, liegt daran, dass der Angeklagte als arbeitsloser Kraftfahrer von Hartz IV lebt. Der Richter warnte aber davor, dass sich auch die Staatsanwaltschaft für das Internet-Forum interessieren könnte. Nach §130 StGB wird "Volksverhetzung" mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bedroht.

(ac)
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