"Starke Zweifel" an der Schuld: Freispruch im Rosenkrieg der Ärzte
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 21.09.2010 - 17:57Düsseldorf (RPO). Nach sieben Prozesstagen kam Amtsrichter Dirk Kruse in der Verhandlung um einen Rosenkrieg unter drei Ärzten zum Ergebnis, „dass wir kein Ergebnis haben. Die Wahrheit wurde nicht gefunden.“ Aus Mangel an Beweisen wurde ein Kieferchirurg (41) freigesprochen, der seine Frau (Zahnärztin, 35) mit ihrem neuen Freund überrascht – und den Allgemeinmediziner (49) mit einem Schlagring niedergeboxt haben soll.
Im Urteil hieß es: „Es spricht viel dafür, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.“ Doch sprach Kruse auch von „vernünftigem, starken Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten. Sogar der Staatsanwalt hatte zuletzt für Freispruch plädiert.
Schluchzend sank die von zwei Männern umworbene Zahnärztin im Publikum nach dem Urteil an die Schulter einer Freundin. Die Mutter von zwei kleinen Kindern hatte unter Eid bezeugt, dass ihr Mann im August 2009 am Rheinufer ihr Treffen mit dem Allgemeinmediziner brutal beendet und den Rivalen niedergestreckt habe.
Der Angeklagte hatte für diese Zeit aber ein Alibi. Nicht nur Mitarbeiter der (einst mit seiner Frau geführten) Praxis hatten beteuert, der Doktor habe an dem Tag ohne Pause behandelt. Patienten haben das bestätigt. Sie waren für den Richter die einzigen „unbeteiligten, objektiven Zeugen“. Denn jene Patienten sind – anders als das Praxispersonal, die Familien beider Eheleute und viele ihrer einst gemeinsamen Freunde und Bekannten – bis heute nicht in den verbissen geführten Rosenkrieg der Ärzte hineingezogen worden. In der Mischung von diversen Interessen, Aussagen und Anschuldigungen sei die Wahrheit aber nicht zu finden. „Das verpflichtet mich, den Angeklagten freizusprechen“, sagte der Richter.
Verurteilt hat der Richter jedoch den „Missbrauch des Strafgerichts“ durch den Prozess. Denn parallel kämpfen beide Lager erbittert um das Sorgerecht für die Kinder – und wollten „hier stellvertretend für dieses Verfahren die Gegenseite schädigen“, so Krause. „Aber beide Seiten gehen aus den Auseinandersetzungen geschädigt heraus“, formulierte er im Urteil. Von den umkämpften Kindern ganz zu schweigen.
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