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Ärger am Carlsplatz in Düsseldorf "Für Markt-Kunden ist die Herkunft der Waren wichtig"

Düsseldorf · Ein Händler am Carlsplatz soll Obst im Supermarkt geholt und an seinem Stand weiter verkauft haben. Der Fall löste heftige Kritik aus. Dazu Carolin Semmler, Kaufvertrags-Expertin der Verbraucher-Zentrale, im Interview.

 Kaufvertrags-Expertin der Verbraucher-Zentrale: Carolin Semmler

Kaufvertrags-Expertin der Verbraucher-Zentrale: Carolin Semmler

Foto: Verbraucherzentrale NRW

Ein Carlsplatz-Händler holte Ware aus dem Supermarkt und verkaufte diese weiter. Ihr Urteil dazu?

Semmler Einem Verkäufer steht es aus rein rechtlicher Sicht frei, zu entscheiden, woher er die Waren bezieht, die er anbietet. Er darf die Waren jedoch nicht falsch deklarieren und beispielsweise falsche Angaben zur Herkunft der Ware machen.

Wie bewerten Sie den Vorgang aus Verbraucherschutz-Sicht?

Semmler Gerade für Verbraucher, die gezielt auf dem Wochenmarkt einkaufen, ist die Herkunft der Waren oft besonders wichtig. Viele Verbraucher erwarten, dass beim Einkauf auf dem Wochenmarkt überwiegend regionale Waren angeboten werden. In den Fällen, in denen die Waren aus dem Supermarkt keine regionale Herkunft haben, kann diese Erwartung somit enttäuscht werden. Dies gilt umso mehr, wenn im Umfeld andere hochpreisige und/oder regionale Lebensmittel angeboten werden.

Ist ein Händler überhaupt verpflichtet, den Ursprung seiner Waren darzulegen?

Semmler Ob für eine Ware die gesetzliche Pflicht besteht, die Herkunft anzugeben, hängt von dem jeweiligen Produkt ab. Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten muss das Ursprungsland angegeben werden. Aus Sicht der Verbraucher fordern wir eine umfassende und detailliertere Herkunftsangabe, beispielsweise mit Angabe des Bundeslandes oder der Erzeugungsregion. (Siehe hierzu ein aktuelles Positionspapier der Verbraucherzentrale NRW unter: https://www.vz-nrw.de/positionspapier--regionale-lebensmittel)

(RP)
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