Zelte künftig verboten Gericht: Camping ist kein Protest

Düsseldorf · Demonstranten dürfen bei Versammlungen in Düsseldorf keine Zelte aufbauen, um darin zu übernachten. Das entschied das Verwaltungsgericht. Der Beschluss betrifft auch das Occupy-Camp.

 Arash und andere Flüchtlinge aus dem Iran demonstrieren vor dem Landtag für ihre Rechte. In einem Zelt schlafen dürfen sie dabei nicht.

Arash und andere Flüchtlinge aus dem Iran demonstrieren vor dem Landtag für ihre Rechte. In einem Zelt schlafen dürfen sie dabei nicht.

Foto: Bretz, Andreas

Die Düsseldorfer Polizei darf es einer Gruppe von demonstrierenden Flüchtlingen weiter verbieten, in einem Zelt vor dem Landtag zu übernachten. Das Verwaltungsgericht wies eine Beschwerde ab. Es folgte damit der Ansicht von Polizeipräsident Herbert Schenkelberg. Der hatte die Mahnwache der Flüchtlinge zwar genehmigt, allerdings strenge Beschränkungen ausgesprochen: Sie dürfen nur ein kleines Zelt aufbauen, dort aber nicht schlafen oder Dinge lagern, wie sie gewünscht hatten. Seit die für vier Wochen geplante Demonstration am Dienstag begonnen hat, überwacht die Polizei vor Ort, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Auslöser des Streits ist ein Zeltlager an anderer Stelle — das der Occupy-Bewegung auf dem Martin-Luther-Platz. Seit rund acht Monaten campieren die Kapitalismuskritiker in der Innenstadt, derzeit noch rund ein Dutzend. Die Stadt will das Lager nicht weiter dulden und hat eine Räumung zum 31. Juli verfügt. Die Occupy-Anhänger wollen aber bleiben und berufen sich darauf, dass ihr Lager durch das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Versammlung geschützt sei.

Polizeipräsident Herbert Schenkelberg sieht das anders. Seiner Meinung nach ist es nicht zulässig, wenn Demonstranten längerfristig auf einem öffentlichen Platz wohnen und dort auch schlafen. "Mahnwache kommt von wachen und nicht von schlafen", sagt er. Schenkelberg sieht in Zeltlagern einen neuen Trend zu Demonstrationen mit "Event-Charakter", den die Düsseldorfer Polizei nicht dulden will. "Wir wollen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützen, indem wir nicht zulassen, dass es überstrapaziert wird", sagt Schenkelberg. Durch den Gerichtsbeschluss wird auch ein Erfolg der Beschwerde der Occupy-Anhänger gegen ihre drohende Räumung unwahrscheinlicher.

Als erste bekommen das Camping-Verbot aber die iranischen Flüchtlinge zu spüren, die auf dem Johannes-Rau-Platz vor dem Landtag gegen schlechte Lebensbedingungen in Flüchtlingsheimen und für ihre Rechte demonstrieren. Polizisten kontrollieren, dass auch in der Nacht keine Iso-Matten oder Betten benutzt werden. Immer wieder gibt es darum Diskussionen. Acht bis zehn Flüchtlinge halten sich 24 Stunden am Tag auf dem Platz auf, dazu Unterstützer.

Die Demonstranten fühlen sich ungerecht behandelt. Sie argumentieren, dass ihr Fall mit dem Occupy-Camp nicht vergleichbar sei. Das Schlafen im Zelt sei für die Flüchtlinge ein Symbol gegen die unaushaltbaren Zustände in den Heimen. In anderen Städten, in denen derzeit auch Flüchtlinge demonstrieren, werde es geduldet. "Das Verbot steht einer weltoffenen Stadt wie Düsseldorf schlecht zu Gesicht", sagt Oliver Ongaro von der Flüchtlingsinitiative Stay! Die Flüchtlinge wollen Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss einlegen. Dann geht das Verfahren zum Oberverwaltungsgericht Münster.

(RP/jco)
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