Neue Runde im Karfreitags-Theater: Gericht entscheidet gegen Heinersdorff
VON MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 24.03.2005 - 15:52Düsseldorf (dto). Kein Theater am Karfreitag. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden und damit den Antrag von Theaterchef René Heinersdorff auf eine Aufhebung des Spielverbots für das Stück "Freunde zum Essen" durch das Ordnungsamt zurückgewiesen.
Diese Regelung gelte nicht nur für das Theater an der Kö. Auch andere Theateraufführungen unterlägen dem Feiertagsgesetz, meinte das Gericht. "Ein schlagartig gleichzeitiges Eingreifen der Stadt in allen gleich gelagerten Fällen sei nicht erforderlich", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gesetz gelte, egal, ob eine Ordnungsverfügung ergangen sei, ergänzte das Ordnungsamt der Stadt.
Heinersdorff will dennoch spielen, sieht sich in "zahlreichen E-Mails" an das Theater in seiner Absicht bestätigt. Bleibt er dabei, droht der Bühne nun ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, auch eine Gewinnabschöpfung ist möglich. Aber auch andere Theater, die am Karfreitag Komödien spielten, seien von Bußgeldforderungen bedroht, erklärte der Leiter des Ordnungsamtes Wolfgang Tolkmitt. Allerdings habe man nicht ausreichend Personal, um die Einhaltung des Verbots flächendeckend zu überprüfen und hoffe nun, dass die betroffenen Bühnen sich von alleine nach dem Gesetz richten.
Tolkmitts Hoffnung könnte sich zerschlagen. So will die Komödie ("Loriots dramatische Werke") nach eigenen Angaben nicht auf den Karfreitagstermin verzichten. "Wir spielen seit Jahren am Karfreitag und gehen davon aus, dass es dabei bleibt", hieß es auch aus dem Kom(m)ödchen ("Sechs Dosen Deutschland"). Eine Ordnungsverfügung haben beide Häuser bislang nicht erhalten.
Einer freut sich auf jeden Fall über die Gerichtsentscheidung. Regierungspräsident Jürgen Büssow sieht sich in seiner "Rechtsauffassung bestätigt". Er hatte das Verbot damit begründet, das Stück sei als Komödie mit dem "stillen Feiertag" nicht verträglich.
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