Fleckensalz statt neuem Teppich: Gericht: Hotel hat Flecken falsch behandelt
zuletzt aktualisiert: 19.07.2009 - 11:16Düsseldorf (RPO). Man muss nur lebensnah handeln. Wie das geht, machte Amtsrichter Thomas Hermeler jetzt dem Management eines Vier-Sterne-Hotels aus dem Westerwald vor. "Es ist allgemein bekannt, dass sich Rotweinflecken gut mit Salz behandeln lassen und dass dies auch auf Teppichböden Erfolg verspricht", schrieb der Richter in einem Urteil gegen das Hotel.
Wegen Rotweinflecken im Teppichboden hatte die Nobelherberge nämlich fast tausend Euro von einem Düsseldorfer Gast einklagen wollen. Aber der Richter winkte ab. Statt den Teppichboden im Hotelzimmer auszutauschen, hätte auch Fleckensalz genügt, so sein Urteil. (Az: 52 C 269/08)
Das Hotel hatte vor rund zwei Jahren dem 53-jährigen Geschäftsmann nach seiner Abreise die hohe Rechnung präsentiert. Wegen eines Rotweinfleckens habe der gesamte Teppichboden ausgetauscht werden müssen. Das Reinigungspersonal habe ihn nicht wegwischen können. Wegen der Arbeiten habe zudem das Zimmer vier Tage nicht vermietet werden können. Aber der Geschäftsmann lehnte ab.
Zwar habe er sich damals bei seiner Übernachtung eine Flasche Rotwein auf sein Zimmer bestellt. Dass davon aber Teppichflecke entstanden sein könnten, hielt er für unwahrscheinlich. Für geradezu grotesk aber hielt er den Austausch des kompletten Teppichs. Der Boden hätte auch einfach gereinigt werden können, so der Gast.
Richter Hermeler schaltete einen Bau-Experten ein. Der tränkte Musterstücke des Teppichs probeweise mit mehreren Rotweinsorten und fand heraus, dass schon das als Fleckenteufel bekannte Fleckensalz die Flecken beseitigte. Diesmal winkte das Hotelmanagement ab: Die Gebrauchsanweisung des Salzes enthalte keine Hinweise auf die Wirksamkeit bei Teppichböden.
Das ließ der Richter aber nicht gelten: "Von einer Gesellschaft, die ein Vier-Sterne-Hotel betreibt, können gewisse Kenntnisse im Reinigungswesen erwartet werden." Wenn das Hotel also keine Mittel gegen Rotwein kenne oder nicht danach suche, müsse es die Kosten für den Teppichtausch selbst bezahlen. Die Klage jedenfalls bezeichnete Richter Hermeler als "unbegründet".
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