Vergewaltigung im Hofgarten: Gericht verzögert Täterfahndung
VON HANS ONKELBACH - zuletzt aktualisiert: 15.04.2009 - 07:23Düsseldorf (RPO). Nach der Vergewaltigung einer 21-Jährigen im Hofgarten wollte die Polizei sofort per Phantombild nach dem Täter fahnden. Aber der zuständige Richter am Amtsgericht gab das Foto nicht frei, weil andere Fälle vorrangig waren. Der Antrag ging vorigen Mittwoch ein, die Freigabe kam gestern.
Erst seit gestern darf die Polizei mit einem Phantomfoto nach einem Mann fahnden, der im Hofgarten eine 21-jährige Frau vergewaltigt haben soll. Die Tat geschah bereits in der Nacht zu Sonntag, 5. April, und war von der Polizei Mitte voriger Woche öffentlich gemacht worden – mit Rücksicht auf das geschockte Opfer, wie es hieß.
Nach eigenen Angaben war die Frau nachts in der Nähe der Jacobistraße von einem Unbekannten angesprochen und in den Hofgartenbereich Goltsteinstraße gelockt worden. Dort vergewaltigte der Mann sein Opfer. Die Frau wurde wenig später von einemTaxifahrer an der Jacobistraße entdeckt, der die Polizei alarmierte.
Als das Opfer drei Tage später vernehmungsfähig war, rekonstruierte die Kripo den Tatablauf und ein Experte erstellte mit Hilfe der 21-Jährigen am Computer das Foto des mutmaßlichen Täters.
Ein solches Bild jedoch darf nicht von der Kripo ohne weiteres in die Öffentlichkeit gegeben werden, sondern ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts muss dem zustimmen. Und obwohl die Polizei und die Staatsanwaltschaft Anlass sahen, umgehend mit dem Foto nach dem Täter zu suchen, kam die Zustimmung vorige Woche nicht.
Unter der Hand sagte ein ranghoher Polizist, man sei über diese Verzögerung sehr verärgert gewesen, nicht zuletzt weil man nicht ausschließen konnte, dass der Gesuchte noch einmal zuschlagen könnte. Zudem sei es für die Fahndung besser, schnellstmöglich mit Fotos an die Öffentlichkeit zu gehen, weil das Erinnerungsvermögen potenzieller Zeugen nachlasse und die Wahrscheinlichkeit abnehme, noch brauchbare Hinweise zu bekommen.
Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken, ist irritiert, kommentiert den Vorfall aber zurückhaltend. Mocken: "Es wäre sachgerechter gewesen, das Foto schnell zu veröffentlichen." Tatsächlich ist der Antrag für die Freigabe des Bildes am Mittwoch, 8. April, beim Amtsgericht eingegangen.
Doch der zuständige Richter hatte eine Reihe von vorrangigen Aufgaben zu erledigen. Gemeint sind damit Anträge auf Haftbefehle oder Telefonüberwachungen. Insgesamt gibt es an normalen Wochentagen drei diensthabende Ermittlungsrichter, sagte gestern Gerichtssprecher Stefan Coners, und die hätten klare Vorgaben, nach welchen Prioritäten sie Anträge zu bearbeiten haben.
Der Antrag auf Freigabe des Bildes wurde dann auch nicht an den Eil-Dienst am (Oster-)Wochenende weitergeben, sondern blieb bis zum nächsten normalen Arbeitstag des Richters – also gestern – liegen. Gestern Morgen dann erfolgte die Freigabe des Fotos, das die Polizei dann auch umgehend an die Medien weitergab.
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