Amtsgericht: Haftstrafe: Enkel misshandelt eigene Oma
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 08.06.2012 - 16:25Düsseldorf (RPO). Mit viel Wohlwollen des Landgerichts ist ein 23-jähriger Gewalttäter gestern davongekommen und kam trotz anderthalb Jahren Haftstrafe auf freien Fuß. Er hatte zugegeben, alkoholisiert seine 86-jährige Oma mehrfach misshandelt und um Geld erpresst zu haben.
Einmal schleppte er ihren Fernseher davon, verkaufte ihn für 150 Euro und zahlte davon ein Geburtstagsgeschenk für seine Mutter. Die Großmutter hat ihm diese Übergriffe nicht verziehen, doch mit der milden Bestrafung ihres Enkels war sie letztlich einverstanden. Seit Jahren ist der junge Mann ein Stammgast bei der Justiz, musste zuletzt wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zwei Jahre Jugendstrafe absitzen. Doch seine "komplexe Störung des Sozialverhaltens“, so befand das Amtsgericht im September 2011, führte nach seiner Haftentlassung zu wiederholten Attacken gegen seine wehrlose Oma.
Weil er die Seniorin, die von 800 Euro Rente nur 150 Euro für sich übrig hat, vier Mal misshandelt, dabei zwei Mal um 20 Euro erpresst hat, war er vom Amtsgericht zu 26 Monaten Haft verurteilt worden – ohne Aussicht auf Bewährung. Dagegen zog er gestern nach zehn Monaten U-Haft per Berufung vor das Landgericht. Da jetzt weder Mutter noch Großmutter bereit waren, ihn aufzunehmen, habe er sich einen Platz in einer Wohngemeinschaft besorgt, wolle nun auch eine Ausbildung starten. Das Landgericht entsprach seinem Antrag auf Reduzierung der Strafe, senkte die Haftzeit von 26 auf jetzt 18 Monate. Sein gehbehindertes Opfer habe durch die Misshandlungen ja keine bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden erlitten, so die Richter. Die Seniorin, die im Prozess die Aussage verweigerte, erklärte am Rand der Verhandlung, sie wolle den rabiaten Enkel nicht mehr sehen, das ginge über ihre Kräfte. Sie wünsche sich nur noch, jetzt von "ihm in Ruhe gelassen zu werden“. Das versprach der 23-Jährige und bat um eine neue Bewährungs-Chance.
Zwar senkten die Richter de Strafe, versagten ihm wegen schlechter Sozialprognose aber jede neue Bewährung. Allerdings wurde er unter Auflagen freigelassen und kann sich jetzt in seiner neuen Wohngruppe integrieren. Von dort aus wird er demnächst zur Verbüßung der Reststrafe noch einmal für acht Monate ins Gefängnis zurückkehren müssen.









dabei bitte unsere Regeln für Leserkommentare.