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Drei Jahre und acht Monate: Haftstrafe für Altstadt-Brandstifter

VON PETER KLUCKEN UND STEFANI GEILHAUSEN - zuletzt aktualisiert: 16.03.2010 - 12:52

Düsseldorf (RPO). Der 20-jährige Alexander T., der im vergangenen Jahr in Duisburg und Düsseldorf zahlreiche Brände gelegt hatte, wurde am Dienstag zu drei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bei dem Feuer an der Schneider-Wibbel-Gasse mussten drei Menschen aus diesem Haus gerettet werden.  Foto: Andreas Bretz
Bei dem Feuer an der Schneider-Wibbel-Gasse mussten drei Menschen aus diesem Haus gerettet werden. Foto: Andreas Bretz

Für Altstadt-Wirt Primo Lopez und seine Kollegen war es eine gute Nachricht: Die Jugendstrafkammer des Duisburger Landgerichts hat gestern den Brandstifter Alexander T. zu drei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe verurteilt. „Eine gerechte Strafe”, sagte Lopez, bei dem T. im Herbst gleich drei Mal Feuer gelegt hatte und der damals wochenlang gezielte Attacken gegen seine Betriebe fürchtete. Schadenersatz will er von dem 20-Jährigen nicht fordern. „Er hat doch nichts.”

Der Staatsanwalt, der wie die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtete, weshalb das Urteil rechtskräftig ist, hatte zuvor gesagt, Alexander T. habe „zwei Gesichter” : Da sei der joviale, unbekümmert wirkende junge Mann. Und die andere Hälfte dieses „Januskopfes” zeige den Brandstifter, dessen Taten „gemeingefährlich” waren. Man könne froh sein, dass Alexander T. festgenommen wurde, bevor Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen seien. T.s Brandstiftungen seien im Laufe weniger Wochen immer gefährlicher geworden. Anfangs habe er nur Mülltonnen angesteckt, später habe er in Düsseldorfer Altstadtkneipen gezündelt.

Der Verteidiger des 20-Jährigen erklärte dagegen, der geständige Brandstifter sei wohl eher „kopflos” gewesen sei. Die Brände seien „versteckte Hilferufe” gewesen, die Festnahme am 29. September 2009 in seiner Duisburger Wohnung für Alexander T. eine „Befreiung”. In der zurückliegenden Untersuchungshaft seien dem jungen Mann die Folgen seiner Taten erst bewusst geworden.

Von vollendeter und versuchter schwerer Brandstiftung, dazu Sachbeschädigung war in der Urteilsbegründung die Rede. T. habe „wirklich gewollt, dass es brennt und die Feuerwehr gerufen werden muss”, als er in den Altstadtkneipen zündelte, so der Jugendrichter, der dem Angeklagten aber zu Gute hielt, ein paar Nächte zuvor eben nicht gewollt zu haben, dass Menschen in Gefahr kamen, Schließlich habe Alexander T. auf der Schneider-Wibbel-Gasse eigentlich nur Plastikstühle anzünden wollen. Das Feuer war auf zwei Heizpilze übergangen und in meterhohen Flammen ins angrenzende Haus geschlagen, aus dem drei Menschen über Drehleitern gerettet werden mussten.

Der Richter kritisierte in der Urteilsbegründung auch die Düsseldorfer Polizei, die bereits am 20. August den angetrunkenen Alexander T. nach einem Brand an einem Müllcontainer kurzzeitig festgenommen hatte. Die polizeilichen Recherchen, so der Richter, seien offenbar unzureichend gewesen, sonst hätte man darauf kommen können, dass T. der schon damals als Serienbrandstifter in Duisburg und Düsseldorf Gesuchte war.

Der Zusammenhang zu T. war erst nach der letzten Brandserie in der Altstadt erkannt worden ­ nicht zuletzt, weil dem Personal einiger Kneipen, in denen Feuer gelegt worden waren, denselben, unscheinbaren Jungen bemerkt hatten. Der habe eine „kriminelle Intensität”, die berücksichtigt werden müsse, sagte gestern der Richter und begründete damit die „empfindlich hohe” Strafe. Die Haft sei jedoch auch eine Chance. In der Jugendhaft könne T. nicht nur eine Ausbildung, sondern auch eine psychologische Therapie absolvieren. „Nutzen Sie das”, sagte der Richter zum Abschluss und T. nickte stumm.

Die Haft wird er wohl nicht in Duisburg oder Düsseldorf verbüßen, soll in eine Jugendstrafanstalt in der Nähe seiner Heimat Rügen verlegt werden. Von dort war er ­ wegen Brandstiftung mehr fach aufgefallen, erst im Sommer nach Nordrhein-Westfalen gekommen,

Quelle: RP

 
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