Medizinische Versorgung sei nicht gefährdet: Handy am Krankenbett?
VON JULIA NAKÖTTER - zuletzt aktualisiert: 24.04.2007 - 08:41Düsseldorf (RPO). Das Handy-Verbot im Evangelischen Krankenhaus wankt. Im Laufe des Jahres will die Verwaltung entscheiden, ob es nur noch in OP-Sälen gilt. Andere Kliniken wollen das Verbot aus medizinischen Gründen nicht lockern.
Die Verantwortlichem im Elisabeth Krankenhaus in Meerbusch und der Unikliniken in Frankfurt haben es vorgemacht und nun überlegt die Verwaltung des Evangelischen Krankenhauses Düsseldorf (EVK) nachzuziehen: Seit August gehören in den meisten Patientenzimmern und Stationen des Elisabeth Krankenhauses die rot umrandeten Zeichen mit dem durchgestrichenen Handy der Vergangenheit an. Das Argument der Ärzte: Die medizinische Versorgung ist nicht gefährdet. In den Unikliniken Frankfurt sind Handys nur in OP-Sälen und Intensivstationen untersagt.
„Diese eingeschränkte Freigabe von Mobilfunk-Telefonaten wird auch bei uns offen diskutiert“, sagt Mareike Dietzfelbinger vom EVK. Im Laufe des Jahres könnte an der Kirchfeldstraße eine Entscheidung gegen das Handy-Verbot fallen. „Mehrere Kliniken haben es bereits gelockert, da auch die Forschung neue Aussagen trifft“, erklärt Dietzfelbinger. Im Vordergrund der Diskussion im EVK stehe allerdings der Servicegedanke. „Eine Freigabe wäre ein Angebot für die Patienten. Der Bedarf ist gegeben. Ein Handy zu haben, ist Standard“, sagt die Sprecherin. Derzeit gilt jedoch im EVK: Mobiltelefone bleiben auf den Stationen, Patientenzimmern und im OP aus. An das strikte Handy-Verbot müssen sich Patienten, Besucher und Mitarbeiter halten.
Anders sieht es in den Städtischen Kliniken Benrath und Gerresheim aus. Dort hängen zwar Verbotsschilder an den Wänden, „aber wir sprechen keinen Patienten an, wenn er mit seinem Handy telefonierend auf dem Gang steht“, berichtet Klinikgeschäftsführer Horst Imdahl. Schlechte Erfahrungen mit Mobiltelefonen im medizinischen Klinikalltag wurden in Benrath und Gerresheim bislang nicht gemacht. „Das Handy-Verbot hat sich überholt“, meint Imdahl. Derzeit müssen die Patienten in den meisten Düsseldorfer Hospitälern noch auf die gebührenpflichtigen Krankenhaus-Telefonanlagen zurückgreifen, da dort ein generelles Mobilfunk-Verbot gilt.
Das Uniklinikum stützt sich dabei auf eine Empfehlung der Krankenhaus Gesellschaft NRW. „Auch unter Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen besteht die Möglichkeit, dass elektrische medizinische Geräte wie ein Beatmungsgerät durch Mobilfunk gestört werden“, erklärt Klinik-Sprecherin Susanne Dopheide. Fürs Telefonieren müssen die Patienten 1,60 Euro einmalige Bereitstellungsgebühr plus 15Cent pro Einheit zahlen. Kranken, die auf bestimmten Stationen (unter anderem Aids-Station) länger als zwölf Tage liegen, wird eine Gebühr von 19Euro berechnet.
„Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, in unseren Kliniken nicht mit dem Handy zu telefonieren“, sagt Anette Erfurt vom Verbund Katholischer Kliniken. Konkrete Überlegungen dem Freigabe-Beispiel aus Meerbusch im Augusta oder im St.Vincenz Krankenhaus zu folgen, gibt es bislang nicht.
Bis eine Entscheidung im EVK fällt, müssen auch dort die Patienten auf preiswerte Handy-Telefonate verzichten. Ditzfelbinger: „Ein Stadtgespräch vom Krankenhaus aus ist natürlich günstiger als der Anruf in ein Mobilfunknetz.“
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