Prozess am Amtsgericht: Hat Heilpraktiker Frauen missbraucht?
zuletzt aktualisiert: 07.07.2008Düsseldorf (RPO). Mindestens zwei Frauen aus der Familie seiner Lebensgefährtin soll ein 56-jähriger angeblicher Heilpraktiker sexuell missbraucht haben. Eine der Frauen soll er sogar „hypnotisiert“ haben, um sich an ihr zu vergehen.
Die 28-jährige Freundin seines Stiefsohns sowie eine 53-jährige Schwägerin fielen laut Anklage jenem Mann zum Opfer, an den sie sich hilfesuchend mit gesundheitlichen Problemen gewandt hatten. Erst die Polizei fand heraus: Der 56-Jährige war ein Scharlatan, er hätte den Titel des Heilpraktikers niemals führen dürfen. Heute verhandelt das Amtsgericht ab 9 Uhr im Saal L3 gegen den angeblichen Heilkundler.
Ob Schuppenflechte oder Nasenschleimhautentzündung – der Angeklagte soll stets die gleichen Praktiken bei seinen Patientinnen bevorzugt haben: Akupunktur und das Entkleiden der Frauen. Speziell das Ausziehen der Patientinnen sei nötig für eine „entspannte Atmosphäre“ und damit für den Behandlungserfolg, habe er behauptet.
Laut Anklage hat er beide Frauen dann unsittlich berührt. „Keine Angst, das gehört zur Therapie“, gab er laut Anklage vor. Die 53-jährige Schwägerin brach die Behandlung sofort ab. Bei der jetzt 28-jährigen Freundin seines Stiefsohns soll er weiter gegangen sein. Wie ihm jetzt vorgeworfen wird, hat er die junge Frau unter „Hypnose“ zu sexuellen Praktiken aufgefordert – bis hin zum Beischlaf gegen ihren Willen.
Aus Scham habe das Opfer diese Übergriffe zunächst verschwiegen. Immerhin hatte sie dem Angeklagten auch erzählt, dass sie früher vergewaltigt worden war. Als sie sich gegen seine Zudringlichkeiten gewehrt habe, soll er erklärt haben: So könne sie über ihre traumatischen Erlebnisse niemals hinwegkommen.
Erst bei einem Familientreffen Weihnachten 2006 entdeckten die beiden Frauen ihr gemeinsames Schicksal – und zeigten den 56-Jährigen an. Die Anklage basiert auf vier Vorwürfen, darunter Missbrauch des Heilpraktiker-Titels, Körperverletzung sowie den sexuellen Missbrauch der beiden Patientinnen.
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