Ultimatum gestellt: Heinos Streit mit Stefan Raab verschärft sich
VON JENNIFER TÖPPERWEIN - zuletzt aktualisiert: 22.09.2006 - 13:03Düsseldorf (dto). Der neuerliche Skandal um Stefan Raab hat am Freitag an Schärfe zugenommen. Dieses Mal schoss der TV-Entertainer in Richtung Heinos Frau Hannelore. Er verglich sie in einem absichtlichen Versprecher mit der Hitler-Geliebten Eva Braun. Dieser „Scherz“ könnte ernste Folgen haben: Heino möchte Raab verklagten. Sein Anwalt drohte am Freitag mit einer einstweiligen Verfügung, falls Raab sich nicht schriftlich bis Montagmittag entschuldige.
„Nach diesem Lied will er (Heino) sich endlich zurückziehen und seinen Lebensabend mit Eva Braun ... äh ... Hannelore verbringen.“ So lautete Stefan Raabs absichtlicher Versprecher in seiner Fernseh-Show „TV total“. Dieser Spruch war für Heino ein Schlag ins Gesicht, erklärte der Manager des Volksmusikers, Jan Mewes. Das Verhältnis zu Raab war immer bestens. Heino dachte, der Entertainer würde ihn als Kollegen respektieren und schätzen. Deswegen war die Enttäuschung auch noch größer.
Den Vergleich von Frau Hannelore mit der Hitler-Geliebten könne nicht als unüberlegter Scherz abgetan werden, so Mewes. Es sei ernst. Nach 40 Jahren erfolgreicher Karriere müsse er sich solche Beleidigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht hinnehmen. Wegen der freundschaftlichen Beziehung der letzten Jahre will der Düsseldorfer Sänger Stefan Raab noch eine Chance geben. Bis Montag könne er sich noch schriftlich bei ihm und Hannelore entschuldigen. Wenn er dies nicht macht, zieht Heino vor Gericht.
"Raab hat Hannelore damit mit einer Nazi-Braut verglichen", sagte Heinos Anwalt Ulrich Poser. Indirekt sei Heino sogar mit Adolf Hitler gleichgesetzt worden. An einen Versprecher er nicht glauben. Er und sein Mandant gingen "ganz klar" davon aus, dass Raab vorsätzlich gehandelt habe. "Er hat bis Montag um 12.00 Uhr Zeit, die Erklärung abzugeben. Wenn nicht, werden wir Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen", sagte der Jurist. Heino sei zu einer Einigung mit Raab bereit, bestehe jedoch auf dessen Versicherung, seine Aussagen nicht wörtlich oder sinngemäß zu wiederholen.
Für den TV-Moderator ist das keine ungewöhnliche Situation. Schon öfter wurde er wegen Rufschädigung verklagt. Eine Mutter erhielt von Raab 20.000 Euro, als er sie im August 2004 wegen der Schultüte ihrer Tochter als Dealerin betitelte. 70.000 Euro bekam im Oktober 2001 eine Essener Schülerin, da sich Raab über ihren Namen lustig machte. Ob der Entertainer auch Heino Schmerzensgeld zahlen muss oder eine Entschuldigung vorzieht ist noch völlig offen. Persönlich hat er mit Heino seit seinem „Versprecher“ noch nicht gesprochen.
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