Krahestraßen-Explosion: Heinz N. in Marburg gefasst
zuletzt aktualisiert: 24.04.2009 - 12:56Der zu lebenslanger Haft verurteilte Sechsfachmörder Heinz N. ist gefasst. Der 49-Jährige wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in der Nacht zum Freitag in der Universitätsklinik im hessischen Marburg verhaftet.
Er hatte am Dienstag seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Hagen nicht angetreten und war deshalb bundesweit per Haftbefehl gesucht worden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat N. in den vergangenen Tagen in einem Hotel in der hessischen Kleinstadt Stadtallendorf gelebt und als Mitglied einer Fliesenlegerkolonne gearbeitet. Am Donnerstagabend sei er erneut in dem Hotel erschienen und habe einen verwirrten Eindruck gemacht. Der Hotelier habe daraufhin die Polizei verständigt.
Die Einsatzkräfte hätten N. jedoch nicht als den gesuchten Sechsfachmörder erkannt. Er habe sich als "Ralf Möller aus Köln" ausgegegeben und sei anschließend in die Uniklinik Marburg eingeliefert worden. Dort sei festgestellt worden, dass der Mann offenbar Medikamente eingenommen hatte. Eine Überprüfung der Personalien ergab dann, dass es in Köln keinen "Ralf Möller" gibt. Bei einer späteren Dienstbesprechung fiel den Beamten ein möglicher Zusammenhang zu der Fahndung nach N. auf. Sie konfrontierten den Gesuchten damit und er gab zu, Heinz N. zu sein.
N. befindet sich weiter in der Klinik und wird streng bewacht. Er soll, sobald er wieder haftfähig ist, in die nordrhein-westfälische JVA Hagen verlegt werden.
Das Landgericht Duisburg hatte den früheren Düsseldorfer Bauunternehmer wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Er hatte im Jahr 1997 in einem Düsseldorfer Mehrfamilienhaus zusammen mit einem befreundeten Dachdecker eine Gasexplosion verursacht. Dabei waren sechs Mieter ums Leben gekommen. Laut Urteil wollte der 49-jährige Hausbesitzer seine Mieter loswerden und in dem Gebäude Luxuswohnungen errichten.
N. hatte von 1997 bis 2005 rund acht Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Daraufhin war der Haftbefehl gegen ihn vom Bundesverfassungsgericht wegen der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer aufgehoben worden. Weil das Landgericht Duisburg auch nach der Verurteilung im Frühjahr vergangenen Jahres keine Fluchtgefahr gesehen hatte, durfte er bis zur Ladung zum Haftantritt auf freiem Fuß bleiben.
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