Internationaler Haftbefehl Hotelmörder in Türkei untergetaucht

Düsseldorf · Der Mann, der nach Überzeugung der Polizei vor zehn Tagen die rumänische Escort-Lady Cristina B. getötet hat, versteckt sich wahrscheinlich in der Türkei. Die Staatsanwaltschaft lässt ihn mit einem internationalen Haftbefehl suchen. Doch ob er jemals in Deutschland angeklagt wird, ist ungewiss.

 Tatort Medienhafen: In einer Suite in der nur mit einer Code-Karte zugänglichen sechsten Etage des Radisson-Hotels wurde Cristina B. am 20. Januar tot aufgefunden.

Tatort Medienhafen: In einer Suite in der nur mit einer Code-Karte zugänglichen sechsten Etage des Radisson-Hotels wurde Cristina B. am 20. Januar tot aufgefunden.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Cristina B., die sich im Escort-Service einer Bekannten aus Rumänien "Vivien" nannte, ist am Wochenende in ihrer rumänischen Heimat beigesetzt worden. Auch ehemalige Kolleginnen aus Düsseldorf versammelten sich an ihrem Grab in Salonta im bitterarmen Grenzland zu Ungarn.

Von hier wollte die junge Frau entkommen, als sie den Job bei einer Landsmännin im Düsseldorfer Rotlicht-Milieu annahm. Dieser Job war es womöglich der sie das Leben kostete. Vor zehn Tagen fand ein Zimmermädchen im Radisson-Hotel am Hafen ihre Leiche. Der Mann, mit dem sie in Suite 610 eingezogen war, wird seitdem international gesucht.

Warum hält man ihn für schuldig?

Es gab eindeutige Spuren in der Suite, die auf Arif D. als Täter hinweisen. Der türkisch-stämmige Kaufmann aus Dormagen kannte Cristina B. bereits seit längerem, hatte sich nicht zum ersten Mal mit ihr getroffen. Die Mordkommission geht davon aus, dass es zwischen den beiden zu einem Streit kam, in dessen Verlauf Arif D. die 27-Jährige erstach. Dass er nur wenige Stunden später in Köln in einen Flieger nach Ankara stieg, spricht ebenfalls nicht für ihn.

Gibt es ein Fahndungs-Foto?

Nein. Die Veröffentlichung von Fahndungsbildern — übrigens sogar von Phantom-Bildern — genehmigen Richter nur, wenn die Gesuchten als Gefahr für die Allgemeinheit gelten. Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, dass das für den Verdächtigen gilt. Sie hält den Tod der Prostituierten für eine Beziehungstat im Affekt, geht von Totschlag aus.

Wie läuft die Fahndung?

Staatsanwalt Christoph Kumpa hat einen europäischen Haftbefehl ausgestellt. Der basiert auf dem deutschen Haftbefehl, den zuvor ein Richter aufgrund der Beweislage erlassen hatte. Der EU-Haftbefehl ist nicht nur ein Fahndungsmittel. Er ermöglicht den deutschen Behörden auch, im EU-Ausland gegen deutsche Straftäter zu ermitteln. Und ebenso deutsche Täter an die Behörden anderer EU-Staaten auszuliefern.

Wo hält sich der Verdächtige auf?

Die E-Mail, mit der er sich vor einer Woche neben anderen Medien auch an unserer Zeitung wandte, und seine Unschuld beteuerte, kam über einen türkischen Server. Auch weitere Mails soll er über Server in der Türkei verschickt haben, wo er noch Verwandte haben soll. Staatsanwalt Kumpa äußert sich nicht zu neuen Ermittlungsergebnissen, um den Mann nicht zu warnen, der sich offenbar ständig über die Ermittlungen zu informieren versucht.

Wie glaubwürdig ist die E-Mail?

Wenig, sagt der Staatsanwalt. Alles, was D. über einen Unbekannten erzählt, der ihm nach dem Mord an Cristina B. mit einem Messer entgegenkam und der ihn selbst verletzt haben soll, glaubt Kumpa nicht. "Es gibt keinerlei objektive Hinweise auf die Beteiligung eines Dritten am Tatgeschehen." Dass die behauptete Liebesgeschichte zwischen D. und der Toten existierte, dass D. versucht habe, sie aus der Prostitution herauszuholen, "kann durchaus stimmen", sagt Kumpa. Unglaubwürdig ist auch die Ankündigung D.s, sich bald zu stellen. Das schrieb er vorvergangenen Sonntag. Und bleibt verschwunden.

Kann er der Justiz entgehen?

Nicht indem er sich in der Türkei versteckt. Die gehört zwar nicht zur EU, aber Kumpa hat auch einen internationalen Haftbefehl beantragt, durch den die Fahndung ausgeweitet wird. Hat der Dormagener allerdings neben dem deutschen auch noch einen türkischen Pass, würde die Türkei ihn nicht ausliefern, könnte ihn dann aber auf Antrag der Düsseldorfer Justiz selbst wegen der Tötung von Cristina B. anklagen.

(RP/ila)
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