Ehefrau vor Gericht: "Ich wollte ihn nicht töten"
zuletzt aktualisiert: 15.05.2010 - 13:17Düsseldorf (RPO). Die Frau auf der Anklagebank sagt, sie habe ihren Ehemann (71) nicht töten wollen. Ihr Nachbar (83) beteuert, nicht ihr Liebhaber, sondern nur ein Freund gewesen zu sein.
Und das Opfer, das im Oktober 2009 einen Messerstich seiner 59 Jahre alten Frau in die Brust überlebte, ist inzwischen an einem Herzinfarkt gestorben. Verworren klingt der Kriminalfall, über den seit Freitag das Landgericht verhandelt. Für die Witwe geht es nicht um eine Haftstrafe: Sie soll dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.
"Ich wollte ihn nicht töten." Wie einen Refrain wiederholt sie diesen Satz. Sie gibt zu, am Tatabend in der Ehewohnung ihren Mann angespuckt und, als er sie ohrfeigte, mit einem Küchenmesser zugestochen zu haben. Ihr Mann habe sie jahrelang geschlagen. "Ich musste kuschen, er hat mich unterdrückt. Aber ich wollte ihn nicht töten."
Tatsächlich war der Mann durch den Stich nur leicht verletzt worden. Kurz danach schrieb er dem Gericht, er habe seiner Frau verziehen und sei einverstanden, wenn sie beim Nachbarn im selben Haus einzieht. Die Justiz möge "Gnade vor Recht" walten lassen, die Frau freigeben. Dabei gilt sie wegen Verfolgungswahn, Schizophrenie und Halluzinationen als gemeingefährlich. Drei Monate später war der Ehemann gestorben.
"Wir hatten keine körperliche Verbindung", versichert ihr nachbarlicher Freund. Seine frühere Aussage bei der Polizei sei missverständlich, "es war eine reine Freundschaft", so der 83-Jährige, der die Messerattacke als Augenzeuge miterlebte. Erst habe der Mann die Frau als "Ehebrecherin" beleidigt, sie geohrfeigt. Dann habe sie die Küche kurz verlassen, sei mit einem Messer zurückgekehrt – und als der Mann sie wieder beleidigte, "da hat sie zugestochen". Welche Tatschilderung richtig ist, muss das Gericht nun herausfinden.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







