Thema Ratssitzung: Jetzt ziehen die Bürger vor Gericht
VON JÖRN TÜFFERS - zuletzt aktualisiert: 19.09.2007 - 08:32Düsseldorf (RPO). CDU und FDP haben das Bürgerbegehren zum Erhalt des Golzheimer Friedhofs erwartungsgemäß abgelehnt. Beigeordneter Werner Leonhardt warf den Initiatoren ein „merkwürdiges Rechtsverständnis“ vor. Die FDP bezweifelt, ob jeder der 14000 Menschen wusste, was er unterschrieben hat.
Die Gerichte werden sich mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt des Golzheimer Friedhofs beschäftigen müssen. Am Tag nach der Ratssitzung kündigten die Initiatoren an, dass sie vors Verwaltungsgericht Düsseldorf ziehen werden. Bekommen sie dort nicht Recht, wollen sie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster anrufen. CDU und FDP hatten am späten Montagabend entschieden, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Golzheimer Friedhofs nicht zulässig ist. Sie folgten dem Argument der Rathaus-Juristen: Bürgerbegehren dürfen sich nicht gegen Bauleitpläne wenden. Die Victoria-Versicherung will auf dem an den Friedhof angrenzenden Parkplatz an der Fischerstraße ein Rechenzentrum bauen.
Inge Zachers Appell ging an der bürgerlichen Ratsmehrheit vorbei: „Lassen Sie die Bürger entscheiden!“ hatte die frühere Kustodin von Schloss Benrath nach ihrem couragierten Vortrag von den Politikern gefordert. Doch deren Positionen standen schon vorher fest. Grüne, SPD, Senioren-Bündnis, Linke und die beiden Vertreter aus dem extremen Lager (Thorsten Lemmer und Frank Krüger) sagen: Die rechtlichen Bedingungen fürs Bürgerbegehren sind gegeben: Rund 14000 Unterschriften wurden gesammelt - drei Prozent der Bürger müssen unterschreiben. Und auch die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei zulässig.
Pikant: Gegner und Befürworter stützen sich auf dasselbe Urteil des OVG Münster - und legen es zu ihren Gunsten aus. SPD-Vize Markus Raub, selbst Jurist, machte den Initiatoren des Bürgerbegehrens Mut. Die Richter in Münster würden „den Spuk beenden“ und den Bürgern Recht geben. Ins Verwaltungsgericht Düsseldorf setze er keine Hoffnung: Nur wenige Bürgerbegehren hätten vor diesen Richtern Bestand.
Dezernent Werner Leonhardt hielt dagegen den Antragstellern ein „merkwürdiges Rechtsverständnis“ vor und beklagte, dass diese der Verwaltung „Trickserei“ vorgeworfen hätten. Vielmehr kleide sich das Bürgerbegehren in ein anderes Gewand. Denn es gehe nicht um den Erhalt des Friedhofs, sondern darum, den Victoria-Bau zu verhindern. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) sprach davon, dass die Unterschriftenlisten unter fragwürdigen Bedingungen zustande gekommen seien. Nicht jeder habe gewusst, was er da unterschreibe. Alexander Fils (CDU) verteidigte den Erweiterungsbau. Es sei ökologisch sinnvoller, dort zu bauen als auf der Grünen Wiese.
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