Prozess um getötetes Baby: Junge Mutter widerruft Geständnis
VON MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 27.10.2005 - 15:50Düsseldorf (dto). Nur vier Wochen wurde die kleine Jill aus Neuss alt. Am 3. März diesen Jahres starb das Mädchen an den Folgen elterlicher Misshandlungen. Die 20-jährige Mutter soll das schreiende Kind auf die Nase geschlagen und gewürgt, erst Tage später einen Arzt informiert haben. Das Baby erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen schweren Hirnverletzungen. So weit die Anklage. Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht widerrief die Angeklagte ihr polizeiliches Geständnis und beschuldigte den Vater des Kindes der tödlichen Misshandlungen. „Ich habe aus Angst vor ihm gelogen“, behauptete sie.
Für die 20-Jährige ohne Ausbildung war es bereits ihr zweites Kind. Kurz nachdem sie ihren Freund kennen gelernt hatte, kam Sohn Justin im April 2002 auf die Welt. Die „Familienplanung“ sah bei beiden Kindern gleich aus: „Ich habe die Pille abgesetzt“, berichtete sie. Ohne Wissen des heute 22-jährigen Vaters, der von den Schwangerschaften überrumpelt wurde und zunächst wenig begeistert war.
Beide lebten in beengten Verhältnissen bei ihrer Familie in Ratingen. Nicht ohne Spannungen. „Als ich schwanger war, ging alles bergab“, schilderte die junge Mutter dem Gericht die Situation. Zwar habe sich ihr Freund um den kleinen Justin gekümmert. „Ich konnte nicht konsequent sein“, schilderte sie ihre Schwierigkeiten mit dem Kind. Allerdings habe ihr Freund häufig getrunken und sie dann geschlagen. Für ihre Blessuren habe sie vor ihren Eltern aber immer wieder Ausreden erfunden, so die Angeklagte weiter.
Bis sie im Juni 2002 mit inneren Verletzungen im Vaginalbereich ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Ihre Eltern glaubten an eine Vergewaltigung und warfen ihren Freund aus der Wohnung. Zu einer Trennung kam es dennoch nicht. „Irgendwas hat mich daran gehindert“, versuchte die Angeklagte ihr Verhalten zu erklären. Im Gegenteil, im Mai 2004 bezieht das Paar eine gemeinsame Wohnung in Neuss. Dort wird im Januar 2005 die kleine Jill geboren. Eine Familienhelferin steht dem Paar unterdessen zur Seite. Doch ausgerechnet am Tattag ist sie verhindert. So kommt es zur Katastrophe.
Wie so oft habe sich das Paar an diesem Tag gestritten, schilderte die Angeklagte den 21. Februar. Als das Kind schrie, habe ihr Freund nach der Tochter gesehen. Sie ging ihm nach, fand das Baby mit blutender Nase in seinen Armen vor. Er habe ihr erzählt, das Kind mit dem Handballen auf die Nase geschlagen zu haben, belastete sie ihren Freund, mehrfach habe er ausgerufen „Was habe ich nur getan?“ Wenig später habe sie dann beobachtet, wie er das Kind gewürgt habe.
"Aus Liebe gelogen"
Dass das Baby schwerwiegende, möglicherweise tödliche Verletzungen erlitten hatte, sei ihr klar gewesen, gestand sie. Eine gebrochene Nase und Hirnblutungen seien ihr in den Sinn gekommen. Und dennoch: „Aus Angst vor dem Gefängnis haben wir keinen Arzt informiert“, sagte sie aus. Dem Kind ging es in den Folgetagen immer schlechter. „Es sah aus wie im Wachkoma, aß und trank wenig“, beschrieb sie sein Leiden. Erst als Tage später der Herzschlag aussetzte, riefen die Angeklagten einen Notarzt, der das Baby zunächst noch wiederbeleben konnte.
Vorher hätten beide abgesprochen, dass sie die Schuld auf sich nehmen würde. „Ich habe aus Liebe gelogen“, behauptete sie. „Ich suche noch nach nachvollziehbaren Erklärungen“, entgegnete ein zweifelnder Richter. Viel eher scheint aber Angst eine Rolle gespielt zu haben. So sträubte sich die Angeklagte gegen ihre Entlassung aus der U-Haft, rief sogar den Richter an und teilte ihm mit, Angst vor einem Wiedersehen mit ihrem Freund zu haben. Ein wenige Tage alter Brief aus dem Gefängnis, der im Gericht verlesen wurde, deutet in die gleiche Richtung: „Ich habe aus Angst vor dir gelogen, nicht aus Liebe“, schrieb sie ihrem Ex-Freund und beschuldigte ihn darin der Kindstötung.
Liebe, Angst, oder einfach Lüge – ob die Aussage der Angeklagten glaubhaft ist und welcher der beiden Elternteile tatsächlich für den Tod der kleinen Jill verantwortlich ist, hat das Gericht nun in vier weiteren Verhandlungstagen zu klären.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum




