Amtsgericht: Junkie schlief im Schließfach
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 28.11.2009 - 09:48Düsseldorf (RPO). Weil ein Drogensüchtiger trotz Hausverbots im Hauptbahnhof immer wieder in Gepäckfächern übernachtet hat, sollte er für neun Monate in Haft. Doch ein Amtsrichter räumte ihm jetzt eine neue Bewährungs-Chance ein.
In größter Not bietet sogar ein Gepäckschließfach einem drogensüchtigen Obdachlosen (30) genügend Raum zum Schlafen. Vielfach hatte sich der schmächtige Mann über Nacht in enge Kofferfächer am Hauptbahnhof hineingezwängt, obwohl er dort längst Hausverbot hatte.
Wegen Hausfriedensbruchs sollte er deshalb für neun Monate hinter Gitter. So hatte es das Amtsgericht entschieden. Auf Weisung des Oberlandesgerichts (OLG) musste dieses Strafmaß aber korrigiert werden: Zu hart sei eine solche Haftstrafe bei einem Mann, dessen Vergehen "eher lästig als schädlich" seien, so das OLG. Jetzt räumte ein Amtsrichter dem Junkie sogar eine neue Bewährungs-Chance ein.
Der Mann ist 1,55 Meter groß, auffallend schmal und feingliedrig und lebt schon seit 1995 ohne festen Wohnsitz in der Drogen-Subkultur am Hauptbahnhof. Nach der Trennung seiner Eltern entwickelte er ab dem 17. Lebensjahr eine starke Sucht zu Opiaten, speziell zu Heroin. Etliche Vorstrafen hat der 30-Jährige seitdem gesammelt.
Teufelskreis durchbrechen
Innerhalb des Hauptbahnhofs war ihm ein dauerhaftes Hausverbot erteilt worden, weil er sich dort stets "ohne Reiseabsichten aufgehalten" hatte. Statt auf Straßen oder in Parks zu nächtigen, hatte er sich dennoch daran angewöhnt, Gepäckschließfächer als Schlafbox zu nutzen: Rund einen Meter tief und etwa 60 Zentimeter breit sind diese für größere Gepäckstücke vorgesehen. Doch der Angeklagte rollte und klappte sich auf der Minimalfläche so routiniert zusammen, dass ihm der engste Raum zum Schlafen reichte.
36 Mal war er zwischen August und Oktober 2006 von Bahnmitarbeitern in Schließfächern entdeckt, geweckt und vor die Tür gesetzt worden. Bis es ihm wieder gelang, sich in den Bahnhof zu schleichen und ins nächste Gepäckfach einzuziehen. Ein Teufelskreis, den ein Amtsrichter jetzt zu durchbrechen versucht. Den Angeklagten nur wieder hinter Gitter zu schicken ("wegen eines Bagatelldelikts", so der Richter) könne keine Lösung sein. Zumal der 30-Jährige laut Gutachten durch jahrelangen Drogenkonsum und eine "dis-soziale Persönlichkeitsstruktur" inzwischen nur eingeschränkt schuldfähig ist.
Freiwillig in Drogen-Therapie
Richter, Staatsanwältin und Verteidiger einigten sich darauf, dem Angeklagten eine Chance zum Neu-Anfang zu bieten. Elf Wochen Freiheitsstrafe wegen des 35-fachen Hausfriedensbruchs – und auch eine Klinik-Unterbringung zum Drogenentzug – wurden zur Bewährung ausgesetzt. Nun muss der 30-Jährige noch eine alte Vorstrafe von einem Jahr wegen Drogendelikten absitzen. Während der Haftzeit soll er aber die Möglichkeit haben, sich um eine Therapie zu bemühen. Die würde nach Schätzung des medizinischen Gutachters "mindestens ein Jahr" dauern. Der Angeklagte, der bis dahin kaum ein Wort gesagt hatte, nickte knapp: "Mach' ich."
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