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2100 Euro: Kirmes-Unfall: Strafe akzeptiert

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 04.01.2012 - 07:50

Düsseldorf (RP). Rund sechs Monate nach dem Sturz eines vierjährigen Jungen aus einem Kettenkarussell bei der Oberkasseler Kirmes hat der verantwortliche Schausteller (55) jetzt eine Strafe von 2100 Euro akzeptiert.

Blick auf das Ketten-Karussel, von dem der Junge in diesen Eingang der Wahrsagerin Cassandra fiel.  Foto: RP, Andreas Bretz
Blick auf das Ketten-Karussel, von dem der Junge in diesen Eingang der Wahrsagerin Cassandra fiel. Foto: RP, Andreas Bretz

Wie das Amtsgericht am Dienstag erklärte, zog der Karussellbetreiber seinen Protest gegen einen schriftlich verhängten Strafbefehl zurück. Die für den 10. Januar geplante Gerichtsverhandlung über den Fall ist damit überflüssig. Die Strafe ist rechtskräftig und fällig.

Am 17. Juli 2011 wurde das Kind um 17.33 Uhr in hohem Bogen aus dem Kettenflieger-Karussell herausgeschleudert und schlug mit dem Gesicht in einem knapp ein Meter breiten Durchgang zum Wohnwagen einer Wahrsagerin auf. Der Vierjährige verlor dadurch mehrere Milchzähne, erlitt eine Platzwunde an der Oberlippe und musste wegen eines gebrochenen Oberkiefers operiert werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte der Vater den Sprössling eigenhändig ins Karussell gesetzt - und hatte das Kind dann ohne Begleitung abfahren lassen. Da der Haltebügel am Sitz für derart kleine Fahrgäste aber nicht ausgelegt ist, war das Kind während der Fahrt darunter weggerutscht und herausgeschleudert worden.

Der Vater, der zunächst wegen Verletzung der Fürsorgepflichten vernommen wurde, soll später behauptet haben, er habe dem Karussell-Personal das Alter seines Kindes genannt – und dennoch die Erlaubnis bekommen, den Kleinen mitfahren zu lassen. Gegen den Karussellbetreiber, der laut Hinweisschildern Kindern unter sechs Jahren die Mitfahrt nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet, war daraufhin ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung ergangen.

Seinen Einspruch zog er jetzt überraschend zurück. Sein Anwalt Tonino D'Errico erklärte gestern im RP-Gespräch: "Dass mein Mandant eine gewisse Mitschuld an dem ganzen Geschehen trägt, hat er ja nie in Zweifel gezogen. Aber jetzt will er einfach aus den Negativ-Schlagzeilen heraus." Auf Schmerzensgeldforderungen von der Familie des Vierjährigen habe die Zahlung der Strafe jedoch "keinerlei Auswirkung". Der Vater des Kindes habe bisher nur allgemein auf Schmerzensgeld für den Vierjährigen gedrängt, habe dabei aber noch keine konkrete Summe genannt und nach aktuellem Stand wegen dieses Kirmesunfalls auch keine Zivilklage bei Gericht eingereicht.

Quelle: RP/jco


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