"Keine sorgfaltswidrige Geschäftsführung": Klage gegen Ex-Messechefs abgewiesen
zuletzt aktualisiert: 27.05.2005 - 14:32Düsseldorf (dto). Das Landgericht Düsseldorf hat am Freitag die Klage gegen zwei ehemalige Messegeschäftsführer abgewiesen. Die Messe Düsseldorf hatte sie beschuldigt, mit den Ende der 1990er Jahre organisierten Showspektakeln "Star Trek" und "Titanic" Verluste von insgesamt 60 Millionen Euro eingefahren zu haben und forderte acht Millionen Euro Schadenersatz wegen "sorgfaltswidriger Geschäftsführung".
Der frühere Messe-Geschäftsführer und heutige Staatssekretär im Forschungs- und Wissenschaftsministerium, Hartmut Krebs, sowie dessen ehemaliger Finanzchef Jürgen Schroer hätten die Event-Reihen im März 1999 zur Vermeidung weiterer Verluste abbrechen oder den Aufsichtsrat entsprechend informieren müssen, so die Anklage. Ein ordnungsgemäßes Risikomanagement habe gefehlt, Besucherzahlen seien nicht realistisch ermittelt worden, hieß es weiter. Die Beklagten hatten argumentiert, aus damaliger Sicht sei der Veranstaltungsabbruch nicht geboten gewesen. Bei dem Event-Geschäft habe es sich um eine Investition in eine globale Strategie gehandelt. Anlaufverluste hätten in Kauf genommen werden müssen.
Das Gericht wies die Klage der Messe ab. Den Geschäftsführern müsse ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit nicht denkbar sei. Dazu gehöre neben dem Eingehen geschäftlicher Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen. Eine Schadenersatzpflicht komme erst dann in Frage, wenn die Risikobereitschaft in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagten ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten haben. Sie hätten nach den vorliegenden Ergebnissen und Prognosen nicht davon ausgehen müssen, dass die Events weder die Kosten noch Gewinn erwirtschaften würden. Auch ein Abbruch sei angesichts der hohen Kosten, die dadurch entstanden wären, nicht angebracht gewesen.
Oberbürgermeister Joachim Erwin, Vorsitzender des Messeaufsichtsrats, reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. Man wolle nun bis zur schriftlichen Urteilsbegründung warten und nach deren Prüfung entscheiden, ob man in Berufung gehe.
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