Anspruch auf 718 Tage Urlaub: Klage von „Hilton-Udo”: Richter suchen Vergleich
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 11.03.2008 - 17:52Düsseldorf (RPO). Mit einem Vergleichsvorschlag will das Arbeitsgericht den Clinch zwischen dem Hilton-Hotel und seinem legendären Bankett-Chef Udo van Bebber jetzt beilegen. Der 64-Jährige, bekannt als „Hilton-Udo”, macht aus den vergangenen zehn Jahren einen rechnerischen Anspruch auf 718 Tage Urlaub zum Ausgleich für zusätzliche Wochenend- und Feiertagseinsätze geltend plus rund 120.000 Euro, zahlbar bei Urlaubsbeginn.
Zudem wehrt er sich dagegen, dass sein Büro von der neuen Hoteldirektion aus dem ersten Stock in eine „fensterlose Abstellkammer im Keller” verlegt worden war. Sein Anwalt Wulf Gravenhorst schimpfte gestern: „Erst als mein Mandant die Frechheit hatte, einen Anwalt einzuschalten, kam er mit seinem Büro ins Sterbezimmer!”
Doch die neue Hotelchefin und ihre Anwälte wollten das so nicht gelten lassen. Die neue Managerin, die ihren Job im vergangenen Sommer antrat, hatte Udo van Bebber und dessen legendäre Bankett-Organisation damals von ihren Vorgängern übernommen. Immerhin führt van Bebber seit fast 28 Jahren im Hilton-Hotel das Zepter bei Galas, Bällen, Banketten jeder Art. Er habe, so gab seine neue Chefin gestern zu, „sehr gute Leistungen” erbracht, habe seinen Bereich „fantastisch geleitet”. Daher sei der Umzug seines Büros auch kein Rache-Akt, sondern bloß Teil einer „Neuverteilung der Arbeitsplätze”. Auch sei das „Kellerbüro” sogar nach Ansicht einer Betriebsärztin und des Betriebsrats durchaus „zumutbar”. Und auf die Guttage habe van Bebber schon deshalb keinen Anspruch mehr, weil er es jahrelang versäumt habe, jene Zusatzeinsätze durch Freizeit auszugleichen.
Nach dem gestrigen Vorschlag des Gerichts sollen beide Seiten jetzt das Kriegsbeil begraben. Die Kompromissanregung der Richter: „Hilton-Udo” solle noch bis zu seinem 65.Lebensjahr im Februar 2009 weiterhin volles Gehalt bekommen aber bis dahin von der Arbeit freigestellt werden. Kläger-Anwalt Gravenhorst will seinem Mandanten nicht zu diesem Kompromiss raten: Die Zugeständnisse durch das Hilton-Hotel seien „deutlich zu wenig”. Auch sei nirgendwo im Arbeitsvertrag vermerkt, dass Udo van Bebbern mit 65 Jahren in Ruhestand gehen müsse. Einigen sich die Parteien aber nicht auf diesen Vorschlag, will das Arbeitsgericht am 4.April ein Urteil fällen.
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