Manes Meckenstock: Klage wegen U-Bahn-Baus: Vergleich statt Urteil?
zuletzt aktualisiert: 27.01.2010 - 07:22Düsseldorf (RPO). Der Gastronom Manes Meckenstock soll nicht länger über die U-Bahn-Baustelle vor seiner Lokaltür meckern und die Miete kürzen, sondern soll sich mit seinem Vermieter auf eine Mietminderung um 16.335 Euro einigen. Das regte Dienstag das Landgericht an.
Andernfalls werde die 16. Zivilkammer alle Details dieses Verfahrens aufklären. Und kommt es zum Urteil, dann könnte das eine Klagewelle von Anliegern der Wehrhahn-Linie zur Folge haben – oder aber die Stadt (als U-Bahn-Bauherrn) von jeglichen Ansprüchen befreien. Immerhin gilt das Meckenstock-Verfahren als Musterprozess für die Anlieger von Großbaustellen – es sei denn, die Parteien begraben ihren Streit. (Az: 16 O 156/09)
Seit Dezember 2008 hatte Kabarettist und Gastronom Meckenstock für seine Gaststätte an der Bilker Allee rund 25 000 Euro Miete zurückbehalten. Begründet hat er das auch mit dem tiefen Bauloch für die Wehrhahn-Linie, das vor seiner Lokaltür klafft. Der Vermieter zog dagegen vors Landgericht, die Justiz sucht jetzt einen Konsens.
Die Netto-Miete fürs Lokal um 20 Prozent zu kürzen (entsprechend 16 335 Euro für dreizehn Monate), hält Richter Thorsten Rettig für vertretbar, um das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Drei Wochen haben Meckenstock und der klagende Vermieter jetzt Bedenkzeit. Sollten sie den Gerichtsvorschlag ablehnen, müssten beide Seiten noch kräftig nachsitzen.
Dann müsste Meckenstock belegen, dass Umsatzeinbußen in seinem Lokal tatsächlich durch die U-Bahn-Baustelle vor der Tür verursacht wurden. Ob und wie sich ein direkter Zusammenhang zwischen leerer Kneipen-Kasse und Baulärm vor der Tür überhaupt beweisen lässt, ist fraglich. Aber auch der Vermieter müsste nachbessern. Von ihm erwartet das Gericht dann nämlich weitere Details darüber, wann Mängel-Anzeigen über die Elektro-Installation im Lokal oder den Lastenaufzug vorlagen. Und die eigentliche Kernfrage ist ebenfalls noch offen: Was wussten Vermieter und Meckenstock bei Vertragsabschluss über die damals bereits geplante U-Bahn-Baustelle? Kommt es also nicht zum Vergleich, dann droht ein monatelanger Prozess - mit ungewissem Ausgang
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