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Prozess: Kleingärtner fordern Stadt heraus

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 23.06.2009 - 07:23

Düsseldorf (RPO). Vor einer Rekord-Kulisse von 200 Zuschauern hat das Amtsgericht den Musterprozess eines Kleingärtners gegen die Stadt begonnen. In 4200 ähnlichen Fällen liegen Laubenpieper mit dem Gartenamt im Clinch. Die Richterin macht klar, dass ein Sieg der Kleingärtner zu erwarten ist.

Stadt und Kleingärtner einigen sich außergerichtlich.  Foto: RP, Thomas Bußkamp
Stadt und Kleingärtner einigen sich außergerichtlich. Foto: RP, Thomas Bußkamp

Dichtgedrängt ist noch untertrieben. Eine Zuschauermenge, die die Düsseldorfer Justiz seit 25 Jahren nicht erlebt hat, drängte gestern zum Musterprozess des Kleingärtners Peter Gerrits gegen das städtische Gartenamt.

Sogar der Gerichtsraum K1, einer der größten Säle im Altstadtgericht, war für den Andrang von annähernd 200 Zuschauern nicht gerüstet. Binnen Minuten waren sämtliche Stühle besetzt. Wer keinen Sitz fand, folgte dem Prozess stehend. Fast zwanzig Zuhörer schafften es aber nicht mal bis in den Saal.

Sie erfuhren später, dass Amtsrichterin Kirstin Hartmann (34) den städtischen Vertretern jede Hoffnung auf einen Sieg absprach. Sie machte klar: Wer in Düsseldorf in seinem Schrebergarten keine Erneuerung wesentlicher Teile durchführt, sondern lediglich Ausbesserungen vornimmt, kann sich auf Bestandsschutz berufen und Rückbauforderungen des Gartenamts zurückweisen. Ergebnis: Bravo-Rufe und Applaus aller Laubenpieper bei laufender Verhandlung.

Vom Wirbelsturm zerfetzt

Ein Unglück sollte Peter Gerrits vom Kleingartenverein Rosenhecke nahe des Südrings zum Verhängnis werden. Wirbelsturm Kyrill hatte im Januar 2007 die Wellplastik-Dachauflage über der Veranda seines Kleingartens zerfetzt. Gerrits entfernte die Reste der Dachauflage, brachte an den Dachstreben neue Wellplastik an. Darf er aber nicht, so das Gartenamt. Es verlangt die Entfernung der Wellplastik. Gerrits hätte die Dachauflage flicken, aber nicht erneuern dürfen. Damit habe er jeglichen Bestandsschutz verloren.

Demnach dürfen bestehende Bauten, auch wenn sie nicht genehmigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen eigentlich bleiben. Zum Beispiel, wenn sie vor dem 1983 erlassenen Bundeskleingartengesetz errichtet wurden. Das trifft auf Gerrits' Garten zu. Per Feststellungsklage zog er also vor Gericht, will hier erstmals per Urteil festgestellt wissen, dass alles bleiben darf, wie es ist. Und Richterin Hartmann nickte: "Ich meine, dass hier Bestandsschutz gegeben ist!"

So habe Gerrits mit der Erneuerung des Plastikdaches "keinen wesentlichen Bestandteil" des Gartens verändert. Anders läge der Fall, falls er die massiven Dachstreben erneuert hätte. Mehr noch: Die Richterin machte auch klar, dass zwischen Gerrits und der Stadt als Grundstückseigentümerin keine direkte Vertragsbeziehung besteht.

Gerrits hat seinen Pachtvertrag nicht mit der Stadt abgeschlossen, sondern mit dem Kleingartenverein Rosenhecke. Formell könne die Stadt also nicht direkt auf Peter Gerrits durchgreifen. Den Widerspruch von zwei Stadt-Vertretern ließ die Richterin zwar zu, aber sie ließ ihn nicht gelten. Ihr Urteil will sie am 13. Juli dann Schwarz auf Weiß vorlegen (12 Uhr, Raum L441).

Die Kleingärtner durften sich gestern bereits als Sieger fühlen: "Prima", "super gelaufen", "die Richterin hat das genau verstanden", lobten die Laubenpieper die Verhandlung. Aufgeatmet hat auch Kläger Gerrits: "Ich fühle mich wunderbar, bin erleichtert!"

Bei Peter Vossen, Vorsitzender im Stadtverband der Kleingärtner (mit 106 Kleingartenvereinen für rund 8000 Laubenpiepern), mischte sich unter die Freude aber auch Skepsis: "Dass die Richterin so klar und eindeutig Position bezieht, hatte ich nicht erwartet. Aber die Stadtverwaltung wird darauf abstellen, es wäre hier nur um einen Einzelfall gegangen!" Was Thomas Eberhardt-Köster, Vize-Chef des Gartenamts, am Rand der Verhandlung bestätigte: Hier werde kein Grundsatzurteil gefällt, das Urteil könne "allenfalls für ähnliche Fälle gelten".

Insgesamt, so der Stadtverband, gibt es rund 4200 weitere Fälle, in denen das Gartenamt Abriss, Teilabriss oder die Entfernung von Bäumen und Sträuchern verlangt. So sollen zwanzig Jahre alte Koniferen im Garten von Dieter Claas (69) weichen. Den beiden Bäumchen, die laut Claas "80 bis 120 Zentimeter groß werden", traut das Gartenamt offenbar viel mehr zu. Mit der Begründung, die Koniferen könnten ja vielleicht doch noch wachsen, wurde Claas angeblich aufgefordert, beide Bäumchen zu entfernen.

Für Stadtverbands-Chef Vossen steht fest: Weder Gespräche mit dem Gartenamt noch Prozesse könnten die angespannte Lage klären. "Das kann nur die Politik!" Und 8000 Mitglieder im Stadtverband seien schließlich auch 8000 Wähler.

Quelle: RP

 
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