Sozialgericht hebt Verfügung der kassenärztlichen Vereinigung auf: Krebsnachbehandlung wieder an Uni-Klinik
zuletzt aktualisiert: 11.09.2003 - 16:40Düsseldorf (dto). Die mehr als tausend Krebspatienten in Düsseldorf dürfen weiterhin an der Universitätsklinik ambulant behandelt werden. Das Düsseldorfer Sozialgericht habe eine gegenteilige Verfügung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV) aufgehoben, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Diese hatte im Sommer 2002 verfügt, dass lediglich niedergelassene Fachärzte Behandlungen wie Chemotherapien vornehmen durften. Die KV habe nun erneut zu prüfen, wer die weitere Behandlung übernehmen darf, so die Entscheidung des Gerichts. Dabei seien die Qualität der Behandlung und die Kapazitäten der Fachpraxen entscheidend.
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