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Prozess vorm Düsseldorfer Amtsgericht: Kundin aß Waren für 26,37 Euro einfach auf

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 11.12.2012 - 18:35

Düsseldorf (RP). Einen Obsttag in einem Bio-Supermarkt einzulegen und während eines Einkaufsbummels im Geschäft ohne Bezahlung reichlich Beeren und Kirschen für 26,37 Euro zu verzehren, soll eine 33-jährige Kundin jetzt teuer zu stehen kommen. Das Amtsgericht verhandelt am Donnerstag (13.12.) über den kuriosen Fall.

Da der Begriff des "Mundraubs“, also eines meist straffreien, zumindest gering bestraften Verzehrs von Lebensmitteln seit fast 40 Jahren abgeschafft ist, muss sich die Kundin jetzt wegen Diebstahls und Unterschlagung "geringwertiger Sachen“ verantworten.

An einem heißen Julitag hatte die Angeklagte jenes Geschäft heimgesucht und ihren Appetit auf Himbeeren, Stachelbeeren und frische Sauerkirschen aus biologischem Anbau gleich vor Ort gestillt, so die Anklage. Rund eine halbe Stunde habe sich die Frau in dem Bio-Supermarkt aufgehalten, habe dabei ihren Heißhunger auf Obst gestillt - und sei dann an der Kasse vorbeigeschlendert, ohne für die Waren zu bezahlen.

Bei Diebstahl droht das Gesetz bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe an. Die Strafen für einen Diebstahl geringwertiger Sachen sind an diese Vorschrift angelehnt, aber eine Mindeststrafe gibt es nicht. Zudem wird ein solcher Diebstahl seit 1975 nur noch auf Antrag verfolgt - oder dann, wenn die Behörden ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehen und ein Einschreiten von Amts wegen geboten erscheint.

Doch welcher Schaden gerade noch als „geringwertig“ wird und was schon darüber liegt - das ist ebenfalls nicht eindeutig festgelegt. Im vorliegenden Fall hat die Kundin mit einem angeblich angerichteten Schaden von 26,37 Euro aber eine kritische Grenze berührt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) zog die Grenze für Delikte mit  "geringwertigem“ Schaden einst bei 25 Euro. Doch im Gerichtsalltag wird diese Grenze meist höher, nämlich zwischen 30 und 50 Euro angesetzt.

Der Bio-Kundin hatte das Amtsgericht zunächst im schriftlichen Verfahren einen Strafbefehl über eine Geldstrafe zugeschickt. Weil die 33-Jährige dagegen Protest eingelegt hat, muss nun darüber verhandelt werden - auch über das Motiv der Frau, die sich in einem Ladenlokal ohne Bezahlung einfach bedient haben soll.

Quelle: ila/top


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