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Mord an Millionärswitwe: Lebenslänglich - Zehn Jahre nach der Tat

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 03.09.2010 - 07:51

Düsseldorf (RPO). Wegen Mordes aus Habgier hat das Schwurgericht zehn Jahre nach der Tat die Höchststrafe gegen einen 38-jährigen Schreiner verhängt. Laut Urteil hatte er im Oktober 2000 die 87 Jahre alte Millionärswitwe in ihrer Wohnung erdrosselt, um an ihr Bargeld zu gelangen.

Yuri Röhrig ist im Jahr 2000 ermordet worden.  Foto: Polizei
Yuri Röhrig ist im Jahr 2000 ermordet worden. Foto: Polizei

Der Schuldspruch und das Strafmaß haben den Angeklagten gestern wohl nicht überrascht. Ohne erkennbare Regung nahm der 38-Jährige mit dem schmalen Gesicht und dem verschlossenen Ausdruck die Höchststrafe wegen Mordes aus Habgier entgegen: Lebenslang soll der Schreiner in Haft bleiben, weil er am Abend des 11.Oktober 2000 die Millionärswitwe Yuri Röhrig (87) in ihrem Haus an der Graf-Recke-Straße mit einem Kabel erdrosselt hat, bevor er ihre Wohnung nach Bargeld durchsuchte.

Seit seiner Festnahme im März 2009 hatte der Angeklagte dazu kein Wort gesagt. Doch nach einem Jahr Verhandlungsdauer war das Gericht gestern sicher: "Wir haben keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Angeklagte sie getötet hat."

Erdrückende Beweise

Die Beweislage war zuletzt erdrückend. Nicht durch neue Testmethoden, sondern durch Anschaffung moderner Geräte konnten Gutachter die einst in der Tatwohnung gesicherten DNA-Spuren nach Jahren sicher zuordnen. "Was detailliert passiert ist, können wir nicht klären", sagte der Kammervorsitzende Klaus Buhlmann in der Urteilsbegründung.

So sei unklar geblieben, ob der Angeklagte (dessen DNA mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu mehreren Milliarden am Kabel sowie an der Kleidung des Opfers entdeckt worden war) geplant hatte, die alte Dame zu töten, um sie zu bestehlen. Oder ob er von ihr ertappt wurde, als er einen Schrank aufbrach und die 87-Jährige erdrosselte, um den Diebstahlsversuch zu verdecken. Da beides Mordmerkmale sind, konnte offen bleiben, welche der Versionen zutrifft.

Sicher festgestellt hat die Kammer aber, dass der Angeklagte wegen der langen Ermittlungen keine Strafmilderung erwarten konnte. Mordermittlungen, zumal die aufwändige Spurenauswertung, brauchen ihre Zeit, hieß es im Urteil. Nicht ohne Grund habe der Gesetzgeber festgelegt, dass Mord nicht verjährt.     Wie bei der Urteilsverkündung hatte der Schreiner sich während des Indizienprozesses ruhig und gelassen gegeben, war nur selten auf die vordere Kante der Anklagebank vorgerückt, um gespannt den Disput der Richter mit seinen Anwälten zu verfolgen.

Die Verteidiger hatten bis zuletzt versucht, Details der Anklagevorwürfe durch Nachfragen und immer wieder neuen Beweisanträgen zu erschüttern, um so zumindest Zweifel an der Schuld ihres Mandanten zu wecken. Eine Taktik, die nicht aufging. Die Möglichkeit eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen, wie von den Anwälten gefordert, fand im Urteil kaum Erwähnung.

Quelle: RP

 
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