Düsseldorf LKA-Mitarbeiter wegen Farbkopien verurteilt

Düsseldorf · Der Angeklagte muss 675 Euro Geldstrafe zahlen.

Schon länger sei er unbeliebt gewesen. Neun Abmahnungen habe er bereits erhalten. Man habe nur einen Vorwand gesucht, durch den man ihn endlich vor die Tür setzen könne. Das zumindest behauptet der Angeklagte Wolfgang F. aus Düsseldorf. Der Angestellte des Landeskriminalamtes (LKA) musste sich gestern wegen elf unerlaubt gemachter Farbkopien im Wert von 35,22 Euro vor dem Amtsgericht verteidigen.

Laut Anklage hat sich der Mann unrechtmäßig im Mai des vergangenen Jahres für eine Personalratswahl die Fotokopien in Farbe in der behördeeigenen Druckerei erschlichen. Ein Richter hatte daraufhin einen Strafbefehl wegen Betruges, Diebstahls und Unterschlagung geringwertiger Sachen erlassen. Der 52-Jährige habe dem Druckereileiter nämlich nur vorgegaukelt, die Auftragsvergabe sei rechtens und für einen "dienstlichen Zweck". Erst viel später kam heraus, dass die Kopien für die Wahl zum Personalrat des Landeskriminalamtes nicht als "dienstlicher Zweck" anerkannt sind. Gegen den Strafbefehl hat der Mann Einspruch eingelegt. "Mir wurde gesagt, dass ich Kleinigkeiten in der Druckerei in Auftrag geben darf", sagte er gestern. Gleich von zwei Kollegen habe er sich die Genehmigung eingeholt. "Hätte man es mir nicht erlaubt, wäre es doch für mich kein Problem gewesen, woanders hinzugehen", sagte er. Der Kollege, der es ihm gestattet haben soll, konnte das gestern nicht bestätigen. "Über Druckaufträge haben wir nie gesprochen." Auch die anderen Zeugen konnten sich nicht erinnern, ein solche Unterhaltung mit dem Angeklagten geführt zu haben. "Ich war im Wahlvorstand tätig, daher habe ich alles mitbekommen", so ein weiterer Zeuge. Inzwischen hat der Angestellte den Betrag bezahlt. "Ich habe damit so lange gezögert, weil es einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre." Das Gericht glaubte den Zeugen und verurteilte den Mann wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 675 Euro. Der 52-Jährige werde gegen das Urteil in Berufung gehen. Das kündigte er bereits an.

(cwo)
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