Altstadt: Mäusekot in der Küche: 5400 Euro Strafe für Chef
zuletzt aktualisiert: 22.02.2012 - 17:29Düsseldorf (RPO). Ein 56-jähriger Großgastronom aus einem Vorzeigerestaurant am Rande der Düsseldorfer Altstadt muss 5400 Euro Strafe zahlen, weil städtische Prüfer im April 2011 Mäusekot in der Küche fanden und „erhebliche hygienische Mängel“ feststellten. So urteilte am Mittwoch, 22. Februar, das Amtsgericht und reduzierte damit eine zunächst verhängte Strafe von 7200 Euro.
Der Gastwirt war nach 25 Jahren erstmals aufgefallen und hatte die Missstände binnen weniger Stunden beseitigen lassen. Als er sich seit Jahren im ersten Auslandsurlaub befand, kam es im Restaurant zur Eskalation zwischen Stadt-Prüfern und dem damaligen Koch. Die Prüfer notierten nicht nur gefundenen Mäusekot an diversen Stellen in der Restaurantküche, sondern auch „bräunlich verkrustete Beläge“ und „gräuliche Ablagerungen“.
Sie sahen eine akute Gefahr, dass durch Ungeziefer und Krankheitserreger verunreinigte Lebensmittel an Verbraucher gelangen könnten, machten das Lokal daher dicht.
Der Chef brach den Urlaub ab, entließ den Koch, ordnete die Generalreinigung an - und durfte nach eigener Darstellung schon Stunden später mit amtlichem Segen wieder öffnen. „Wir haben in der Altstadt ein Mäuseproblem“, sagte der Großgastronom. „Wir klagen deshalb schon gegen den Vermieter!“
Wegen des bisher untadeligen Rufes des Chefs und weil er die Zustände sofort abgestellt hatte, stimmte auch die Anklägerin einer Reduzierung der Strafe zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
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