Prozess in Düsseldorf: Mario Barth klagt gegen T-Shirt-Firma
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 30.06.2011 - 02:30Düsseldorf (RP). Vor dem Landgericht ging der Comedian am Mittwoch gegen ein Unternehmen vor, weil es angeblich einen seiner Sprüche unerlaubt auf T-Shirts gedruckt hat. Die Firma will das nie wieder tun. Doch der Künstler will Schadenersatz.
Den Düsseldorfern ist der umstrittene Spruch, um den sich jetzt ein Zivilprozess beim Landgericht rankt, schon seit Jahren bestens bekannt: "Nit quake – make!" war 2005 immerhin das Karnevalsmotto der Landeshauptstadt.
Doch als Mario Barth 2009 auf die Idee kam, den Spruch ins Hochdeutsche zu übersetzen und mit "Nicht quatschen MACHEN" als Titel für eine CD und eine DVD wählte, da kurbelte der Comedian eine lukrative T-Shirt-Produktion mit diesem Slogan an. Jetzt reklamiert er den Spruch sogar für sich allein, zieht gegen eine Textilfirma aus Niedersachsen wegen T-Shirts mit ähnlichem Aufdruck vor Gericht. Ob er auf diesen Spruch aber wirklich ein Monopol reklamieren kann, ist noch offen.
Per Einstweiliger Verfügung hatte das Landgericht im Eilverfahren vor mehreren Monaten den Niedersachsen die Verwendung von "Nicht quatschen . . . machen" auf T-Shirts untersagt. Daran hielt sich die Firma, will solche Hemdchen mit diesem Satz nicht mehr herstellen oder verkaufen. Inzwischen kamen den Richtern aber Zweifel: "Je länger wir darüber nachdenken, desto weniger sind wir überzeugt, dass die Verfügung zu Recht ergangen ist", erklärte gestern die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer. "Der Kläger hat den Spruch ja nicht erfunden. Und wir fragen uns: Darf man eine solche Formulierung monopolisieren?"
Da der Comedian gestern zum Prozess nicht persönlich kam, sprang sein Anwalt ein. Er sprach von einem "eindeutigen Fall von Trittbrettfahrerei". Nicht nur die Produktion solcher Shirts sei den Niedersachsen zu Recht untersagt worden. Jetzt müsse die Firma auch noch offen legen, wie viele Shirts unerlaubt verkauft wurden – und daran sei später die Höhe des Schadenersatzes zu errechnen. "Das ist ja kein Allerwelts-Slogan!" Immerhin habe Barth einen "Riesen-Werbe-Etat" in das Projekt investiert, habe rund 20 000 eigene Shirts mit dem Spruch verkauft. Da sei es doch verständlich, wenn Mario Barth "nicht möchte, dass Leute sich auf seine Kosten bereichern".
Der gegnerische Anwalt winkte jedoch ab: "So ein Slogan ist keine schöpferische Leistung. Der Kläger hat sich den Spruch nur angeeignet!" Daher sei das Nutzungsverbot per Eilverfahren fraglich gewesen. Jetzt sogar Schadensersatz zu verlangen für die Verwendung eines Spruchs, den das Gericht gestern als "womöglich allgemeine Lebensweisheit" einstufte, sei überzogen.
"Das ist keine eindeutige Sache", seufzte die Vorsitzende gestern. Sie kündigte daher an, dass die Kammer jetzt "nachberaten" will und am 27. Juli ein Urteil verkündet. Der Streitwert für das Gezänk um diesen Spruch liegt bisher bei 25 000 Euro.
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