Verfahren eingestellt: Maskerade vor Gericht: Raser kam mit Double
zuletzt aktualisiert: 20.05.2010 - 07:55Düsseldorf (RPO). Ein kurioser Prozess ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht für den Fahrer eines Maserati-Sportwagens glimpflich ausgegangen. Als Drängler auf der Autobahn sollte ein Unternehmensberater (35) wegen Nötigung 5600 Euro Strafe zahlen.
Doch er legte Protest ein – und als darüber verhandelt wurde, schien der Richter plötzlich doppelt zu sehen: Wie Zwillinge in identischer Kleidung traten in der Verhandlung gleich zwei Männer in dunklen Anzügen, hellen Hemden und gestreiften Krawatten als mögliche Maserati-Fahrer auf.
Des Rätsels Lösung: Zum Prozess hatte der Angeklagte seinen Bruder (33) mitgebracht – und ihn mit identischem Outfit ausgestattet. Eine Maskerade mit Wirkung: Zwei von drei Zeugen konnten nicht sagen, welcher der Brüder den Sportwagen gesteuert hatte.
Bundesautobahn 59 vor der Ausfahrt Garath in Fahrtrichtung Innenstadt, Ende Februar 2009: Ein Maserati drängt mit hohem Tempo durch dichtes Auffahren und mit Lichthupe die 49-jährige Fahrerin eines Opels von der linken auf die rechte Spur. Auch ein Audifahrer (42) wird von dem Sportflitzer bis zum Fahrspurwechsel bedrängt.
Der Angeklagte: "Hört sich schlimm an, aber ich kann mich an einen solchen Fall nicht erinnern." Zumal er seinen teuren Wagen auch oft an seinen Bruder, einen Kunststudenten, verleiht – oder an einen seiner Angestellten. Wer damals gefahren ist, sei also unklar.
Und mit Zustimmung des Richters musste auch keiner der zwei identisch angezogenen Brüder auf die Anklagebank. Beide durften nebeneinander im Zuschauerraum sitzen. So konnten weder die Opel-Fahrerin, noch ihre Tochter (27) den damaligen Drängler aus dem Publikum herausfinden. Beide wussten nur, dass ein Mann gefahren war, die Tochter ergänzte: "Er war dunkelhaarig." Das traf eher auf den Angeklagten zu. Sein Bruder dagegen ist blond.
Ganz sicher war sich nur der Fahrer des damals bedrängten Audis. Er fand den Unternehmensberater sofort aus dem Publikum heraus. Doch da der Angeklagte bisher unbescholten war, stellte der Richter das Verfahren gegen ihn ein – "wegen geringer Schuld" und 2400 Euro als Auflage.
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